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Finanzen

Elterngeld Selbstständige:
Anspruch, Berechnung und Tipps

14.09.2023

Selbstständige Eltern stehen vor großen Herausforderungen, wenn es darum geht, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Doch es gibt eine wichtige Unterstützung: das Elterngeld. Mit dem Elterngeld werden junge Eltern finanziell entlastet, damit sie sich in Ruhe um die Betreuung ihres Kindes kümmern können.  

In diesem Artikel erfährst du alles, was du über das Elterngeld für Selbstständige wissen musst, von der Antragstellung bis zur Berechnung. So kannst du auch als Unternehmer*in die Vorteile des Elterngeldes optimal nutzen und den Balanceakt zwischen deinem Business und der Familie erfolgreich meistern.

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Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ist ein wichtiger Ausgleich für Eltern, die ihre berufliche Arbeit nach der Geburt ihres Kindes einschränken, um Zeit für die Betreuung zu haben. Es gibt diese Familienleistung in drei Varianten.

Das Basiselterngeld

Wenn beide Elternteile an der Kinderbetreuung teilnehmen und dadurch Einkommensverluste entstehen, haben sie gemeinsam Anspruch auf insgesamt 14 Monate Basiselterngeld, die sie flexibel untereinander aufteilen können. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich beanspruchen. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Basiselterngeld nutzen.  

Das Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes in Anspruch genommen werden. Danach kannst du noch das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus nutzen.

Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 zur Welt kommen, gilt die neue Regel, dass das Elterngeld von den Eltern nur noch abwechselnd bezogen werden kann. Maximal einen Monat lang können beide Eltern parallel Elterngeld erhalten und sich gemeinsam um das Kind kümmern. 

Das ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus wurde entwickelt, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Es ist vor allem für berufstätige Mütter und Väter gedacht, die ihre Arbeitszeit nach der Geburt des Kindes reduzieren, aber nicht ganz aufgeben möchten. Sie können ihren Elterngeldanspruch über einen längeren Zeitraum verteilen, wobei ein Monat Basiselterngeld zwei Monaten ElterngeldPlus entspricht. Damit ist diese Variante des Elterngeldes ideal geeignet für Selbstständige, die ihre Arbeit nach der Geburt nicht einfach komplett pausieren können. 

Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie hingegen in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld bei Teilzeitbeschäftigung.

Der Partnerschaftsbonus

Eltern können zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus bekommen, wenn beide Elternteile in diesem Zeitraum Teilzeit arbeiten (zwischen 24 und 32 Wochenstunden). Der Partnerschaftsbonus kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragt werden. Diese Regelung gilt auch für getrenntlebende Eltern, die sich gemeinsam um die Erziehung und Betreuung ihres Kindes kümmern. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Haben Selbstständige Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld ist eine wertvolle staatliche Unterstützung für Eltern, die ihre beruflichen Aktivitäten einschränken möchten oder müssen, um sich nach der  um die Betreuung ihres Nachwuchses zu kümmern. Es handelt sich um eine Einkommensersatzleistung, die sich am Verdienst orientiert. Sie ist allerdings gedeckelt. Der Höchstsatz liegt bei 1800 EUR.

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Grundsätzlich steht Elterngeld allen Eltern zu, unabhängig davon, ob sie in einem festen Angestelltenverhältnis arbeiten oder selbstständig sind. Es gibt jedoch eine Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt: Wenn du als Alleinerziehende*r im Jahr vor der Geburt des Kindes mehr als 250.000 EUR verdient hast bzw. ihr als Paar gemeinsam mehr als 300.000 EUR verdient habt, erlischt der Anspruch auf Elterngeld. 

Für Kinder,  die ab dem 1. April 2024 geboren werden, gilt einheitlich eine Einkommensgrenze von 200.000 EUR für Paare und Alleinerziehende. Wer mehr verdient, erhält kein Elterngeld. 

Auch wenn du im Jahr vor der Geburt deines Kindes gar kein Einkommen erzielt hast, kannst du Elterngeld beantragen. Dir steht dann der Mindestsatz von 300 EUR pro Monat zu.

Ab wann giltst du als selbstständig?

Bevor du den Elterngeldantrag stellst, solltest du klären, ob du überhaupt als selbstständig giltst. Das ist wichtig, weil die Einkommensberechnung für selbstständige Eltern etwas anders abläuft als für Angestellte. In Bezug auf das Elterngeld werden Eltern als selbstständig angesehen, wenn sie eine eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und nicht in einem festen Angestelltenverhältnis stehen. Es ist also egal, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist.  

Bei Eltern mit einem festen Job zählen die letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Bei Selbstständigen ist es das letzte Kalenderjahr vor dem Jahr, in dem das Kind geboren wurde. Nehmen wir an, dein Kind wird am 07. September 2023 geboren. Ist der Elternteil, der in den ersten Monaten die Sorge übernimmt, selbstständig, gilt als Bemessungszeitraum für das Elterngeld das Jahreseinkommen aus dem Jahr 2022, also von Januar bis Dezember 2022. Ist der betreffende Elternteil fest angestellt, sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt maßgeblich, also der Zeitraum vom September 2022 bis August 2023 bei Müttern gilt der Zeitraum bis zum Beginn des Mutterschutzes). 

Aufgepasst: Auch wenn du in den genannten Zeiträumen lediglich im Nebenberuf Einkommen aus selbstständiger Arbeit, aus einem Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft erzielt hast, wirst du im Hinblick auf das Elterngeld als selbstständig behandelt. 

Falls du selbstständig bist und dein Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, wird anstelle des Kalenderjahres der Zeitraum gewertet, auf den sich auch deine Einkommensteuererklärung bezieht.  

Was bekommen Selbstständige in Elternzeit?

Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt davon ab, wie viel du als betreuender Elternteil vor der Geburt des Kindes verdient hast und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Du bekommst mindestens 300 und höchstens 1800 EUR Elterngeld pro Monat.  

In der Regel bekommst du 65 Prozent deines Einkommens als Elterngeld, wenn du deine berufliche Tätigkeit nach der Geburt des Kindes pausierst. Wenn du vor der Geburt wenig verdient hast, kannst du bis zu 67 Prozent Elterngeld erhalten. Der Anteil kann sich zudem erhöhen, wenn du bereits andere Kinder hast oder wenn du mehrere Kinder gleichzeitig bekommst. Der sogenannte Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des Elterngeldes bzw. mindestens 75 EUR monatlich beim Basiselterngeld und 37,50 EUR monatlich beim ElterngeldPlus.   

Wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest und daher weniger Geld verdienst als früher, gleicht das Elterngeld 65 Prozent der Differenz zwischen deinem alten und dem aktuellen Einkommen aus. Denk dran, dass du maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten darfst, um Anspruch auf Elterngeld zu haben.  

Den Mindestbetrag von 300 EUR bekommst du, wenn du vor der Geburt gar kein eigenes Einkommen hattest, aber auch, wenn dein Einkommen nach der Geburt genauso hoch ist wie vorher (zum Beispiel, weil du in Teilzeit zum gleichen Gehalt weiterarbeitest). 

Solltest du Bürgergeld beziehen, etwa weil deine Selbstständigkeit nicht mehr richtig läuft und du kaum noch Einnahmen erzielst, gilt ein Freibetrag von 300 EUR. Wenn du also im Jahr vor der Geburt deines Kindes noch recht gut verdient hast und dein Anspruch auf Elterngeld daher bei 700 EUR liegt, werden dir davon 400 EUR auf dein Bürgergeld angerechnet (alle wichtigen Tipps zum Thema Bürgergeld haben wir in unserem Artikel Bürgergeld für Selbstständige. Gibt es das? für dich zusammengefasst). 

Elterngeld Selbstständige: So wird es berechnet

Für die Berechnung deines Elterngeldanspruchs kommt es auf dein Netto-Einkommen im Bemessungszeitraum an, wobei die Elterngeldstelle von deinem Einkommen nach einem vereinfachten Verfahren Steuern und Sozialabgaben abzieht, um das maßgebliche „Elterngeld-Netto“ zu ermitteln. Dieser Betrag kann von deinem tatsächlichen Netto-Einkommen etwas abweichen.  

Klingt kompliziert? Auf der Website des Bundesfamilienministeriums gibt es einen praktischen Elterngeldrechner, mit dem du in wenigen Schritten herausfinden kannst, wie viel Geld dir voraussichtlich in der Auszeit nach der Geburt zur Verfügung steht. Dort findest du auch einen Monatsplaner, mit dem du deine individuelle Kombination von Elterngeld (Basis, Plus und Bonus) für jeden Lebensmonat deines Kindes planen kannst. 

Als Einkommensnachweis dient bei Selbstständigen in der Regel der Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt des Kindes. Solltest du den Steuerbescheid zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht bekommen haben, kannst du auch den vorigen Steuerbescheid, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz vorlegen. In Ausnahmefällen kannst du beantragen, dass ein abweichender Bemessungszeitraum für dich gelten soll, etwa weil du im Jahr vor der Geburt des Kindes bedingt durch die Schwangerschaft weniger arbeiten konntest und deshalb weniger verdient hast. 

Wenn du während des Bemessungszeitraums nebenberuflich selbstständig warst, aber mit dieser Nebentätigkeit weniger als 35 EUR durchschnittlich im Monat verdient hast, kannst du beantragen, dass diese Einkünfte nicht in die Berechnung des Elterngeldes einbezogen werden. Das vereinfacht das Verfahren. In diesem Fall gelten für dich die Regeln für Nicht-Selbstständige

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Wie lange muss ich selbstständig sein, um Elterngeld für Selbstständige zu bekommen?

Alle Eltern haben Anspruch auf Elterngeld, unabhängig von ihrem beruflichen Status. Wie lange du innerhalb des letzten Jahres vor der Geburt des Kindes selbstständig warst, spielt also grundsätzlich keine Rolle. Allerdings hängt die Höhe des Elterngeldes davon ab, wie viel Geld du in dieser Zeit im Durchschnitt pro Monat verdient hast. Wenn du also nur vier Monate lang selbstständig warst, wird das Einkommen auf zwölf Monate verteilt. 

Zur Erinnerung: Du wirst als selbstständig eingestuft, wenn du in den folgenden Zeiträumen Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit hattest: 

  • innerhalb der letzten 12 Kalendermonate vor dem Monat, in dem dein Kind geboren wurde 

oder  

  • innerhalb des letzten Kalenderjahrs vor dem Jahr, in dem dein Kind geboren wurde. 

Wenn du sowohl Einkünfte aus selbstständiger als auch aus nicht-selbstständiger Arbeit erzielt hast, werden beide Einkommensarten zusammengerechnet

Bezugsdauer: Wie lange gibt es Elterngeld für Selbstständige?

Paare, die sich die Betreuung ihres Kindes teilen und Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen (Basiselterngeld). Bislang konnten Paare sich die Elterngeldmonate nach Belieben untereinander aufteilen, solange jedes Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld bezogen hat. Sie konnten auch gleichzeitig in Elternzeit gehen. Dieser parallele Elterngeldbezug wurde neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist für Kinder, die nach Ende März 2024 geboren werden, nur noch für einen Monat möglich (innerhalb des ersten Lebensjahres). 

Damit soll erreicht werden, dass Eltern abwechselnd Elterngeld beziehen und die Rollen wirklich tauschen. Väter sollen so veranlasst werden, eine Zeit lang allein in Elternzeit zu gehen, während die Mütter ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen. 

Entscheidet sich nur ein Elternteil für die Auszeit, stehen ihm  nach wie vor zwölf Monate Elterngeld zu.  

Das BasisElterngeld ist für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes vorgesehen. Anschließend kann nur noch das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus bezogen werden. Mit diesen Elterngeldvarianten kannst du Elterngeld beziehen, bis dein Kind zwei Jahre und acht Monate alt ist.

Selbstständige: Elterngeld beantragen Schritt für Schritt

Den Elterngeldantrag kannst du leider erst nach der Geburt des Kindes stellen. Da du dann aber sicherlich andere Dinge im Kopf haben wirst, solltest du die Antragstellung so gut es geht vorbereiten.  

Das kannst du schon vor der Geburt deines Kindes erledigen:  

1. Finde heraus, wie du die Elterngeldstelle an deinem Wohnort erreichst (zum Beispiel über das Familienportal des BMFSFJ).  

2. Besorge dir das Antragsformular für deine Region und fülle es so weit es geht aus. In vielen Bundesländern kannst du den Antrag auch online stellen, indem du dich bei ElterngeldDigital registrierst und dann die Antragsformulare ausfüllst. 

3. Halte folgende Dokumente bereit:  

  • Kopien der Personalausweise beider Elternteile ODER Kopien des Reisepasses mit Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung 
  • Kopien der Geburtsurkunden anderer Kinder im Haushalt 
  • Eine Kopie des Einkommensteuerbescheids des letzten Kalenderjahres vor der Geburt (falls nicht vorhanden: Bilanz oder EÜR) 
  • Eine Erklärung zur Arbeitszeit 
  • Nachweis der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung 
  • Eine Erklärung zur Fortführung deiner Tätigkeit im Bezugszeitraum 
  • Eine Prognose der erwarteten Einnahmen im Bezugszeitraum 

Das ist nach der Geburt deines Kindes für den Elterngeld-Antrag noch zu tun: 

4. Besorge eine Original-Geburtsurkunde deines Kindes mit dem Verwendungszweck „Elterngeld“ 

5. Fülle den Elterngeld-Antrag vollständig aus und gib ihn zusammen mit allen Unterlagen bei der Elterngeldstelle ab bzw. lade ihn hoch. 

Sobald die Elterngeldstelle deinen Antrag bearbeitet und genehmigt hat, erhältst du als Selbstständige Elterngeld unter Vorbehalt. Nach Ablauf des Elterngeldbezugs wirst du von der Elterngeldstelle aufgefordert, deine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben während des Bezugszeitraums nachzuweisen. Erst dann wird der endgültige Elterngeldbescheid ausgestellt. Beachte, dass du möglicherweise zu viel gezahltes Elterngeld zurückzahlen musst. Vielleicht erhältst du aber auch eine Nachzahlung.

Selbstständig und Elterngeld: Das Thema Krankenversicherung

Bei Selbstständigen, die ihre Tätigkeit für die Kinderbetreuung unterbrechen, laufen die Fixkosten in der Regel weiter. Insbesondere der monatliche Beitrag für die private Krankenversicherung kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Grundsätzlich bleibt der Vertrag mit deiner privaten Krankenversicherung während deiner Baby-Auszeit unverändert bestehen. Wenn du während dieser Zeit weniger Beiträge zahlen möchtest, musst du selbst aktiv werden und dich erkundigen, ob deine private Krankenversicherung einen kostengünstigen Tarif für die Übergangszeit anbietet. 

Für freiwillig gesetzlich Versicherte und Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) ändert sich während der Elternzeit nichts an ihrer Mitgliedschaft bei ihrer Krankenkasse. Sie bleiben weiterhin versichert. Die Beiträge werden an die geringeren Einnahmen angepasst. 

Selbstständige, die ihre berufliche Tätigkeit während der Elternzeit vollständig pausieren möchten, können unter bestimmten Bedingungen über eine Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn ihr Ehepartner oder ihre Ehepartnerin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. 

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Elterngeld für Selbstständige: Das Thema Steuern

Im Hinblick auf deine Steuern solltest du folgendes wissen: Das Elterngeld selbst ist zwar steuerfrei, aber es unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass der Bezug von Elterngeld deine Einnahmen bei der Ermittlung der Steuerlast erhöht. Es ist daher ratsam, auch für das Elterngeld eine steuerliche Rücklage anzulegen. Die Höhe dieser Rücklage ist sehr individuell und sollte am besten mit einem Steuerberatungsbüro besprochen werden. 

Wenn sich nachträglich herausstellt, dass du zu viel Elterngeld bekommen hast und du einen Teil des Geldes zurückzahlen musst, kannst du diese Rückzahlung von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen, sodass du dich in diesem Fall wenigstens über eine steuerliche Entlastung freuen kannst.

Elterngeld und selbstständig arbeiten: Wie viel darf ich hinzuverdienen?

Du darfst deine selbstständige Tätigkeit fortführen, während du Elterngeld bekommst, allerdings nur in Teilzeit. Teilzeit bedeutet, dass du höchstens 32 Stunde pro Woche arbeitest. 

Die Einkünfte, die du in Teilzeit verdienst, werden auf dein Elterngeld angerechnet. Welche Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden, hängt davon ab, nach welchem Prinzip deine Steuerlast ermittelt wird: 

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Wenn du dein Einkommen mithilfe einer EÜR nachweist, greift das sogenannte Zufluss-Prinzip. Hierbei werden Einnahmen berücksichtigt, sobald sie auf dein Konto eingehen, unabhängig davon, wann du die entsprechenden Leistungen erbracht hast. Nehmen wir an, du schließt kurz vor der Geburt des Kindes einen großen Auftrag und stellst die Rechnung mit einem Zahlungsziel von vier Wochen. Dann kann es passieren, dass dieses Geld, wenn es nach der Geburt auf deinem Konto eingeht, das Elterngeld reduziert. Das Zufluss-Prinzip kann für dich aber auch von Vorteil sein, nämlich dann, wenn du einen großen Auftrag erst nach dem Ende der Elternzeit nimmst und der Kunde die Rechnung erst bezahlt, wenn du schon kein Elterngeld mehr bekommst. 
  • Bilanz: Wenn du dein Einkommen mithilfe einer Bilanz nachweist, gilt das Realisations-Prinzip. Beim Realisations-Prinzip werden Einnahmen zu dem Zeitpunkt berücksichtigt, an dem der Gewinn tatsächlich erzielt wurde. Dies bedeutet, dass beispielsweise Leistungen dann in die Berechnung einfließen, wenn du sie erbracht hast und ein Anspruch auf Zahlung besteht. Es spielt keine Rolle, wann die Zahlung bei dir eingeht. 

Für die Monate, in denen du gleichzeitig Elterngeld beziehen und deine selbstständige Tätigkeit fortsetzen möchtest, musst du zusammen mit dem Elterngeldantrag eine Prognose abgeben, wie viel Geld du voraussichtlich zusätzlich zum Elterngeld verdienen wirst. Anhand deiner Zahlen ermittelt die Elterngeldstelle den vorläufigen Elterngeldsatz. Nach dem Ende des Elterngeldbezugs musst du nachweisen, wie viel Einkommen du tatsächlich in dieser Zeit hattest. Wenn du zu viel Elterngeld erhalten hast, musst du den überschüssigen Betrag zurückzahlen. Falls du zu wenig Elterngeld erhalten hast, wird dir der fehlende Betrag nachträglich ausgezahlt. 

Möglicherweise hast du zu diesem Zeitpunkt noch gar keinen Steuerbescheid vom Finanzamt bekommen. Dann kannst du dein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit mithilfe einer Bilanz oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nachweisen. In der Regel werden pauschal 25 Prozent deiner Einnahmen als Betriebsausgaben abgezogen. Nur wenn du dies extra beantragst, werden statt der Pauschale deine tatsächlichen Ausgaben berücksichtigt. Die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben werden genauso berechnet wie beim Einkommen vor der Geburt.

Elterngeld für Selbstständige: Tricks und Tipps zur Beantragung

Hier sind einige Tipps zur Beantragung und Optimierung des Elterngeldes: 

Frühzeitige Planung: Beschäftige dich rechtzeitig mit dem Thema Elterngeld und plane die für deine Lebenssituation beste Kombination der Familienleistungen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. 

Einkommensoptimierung: Der Bemessungszeitraum für Selbstständige ist das Kalenderjahr vor der Geburt. Versuche, dein Einkommen möglichst vor der Geburt zu steigern, da das Jahr vor der Geburt für die Berechnung des Elterngeldes bei Selbstständigen relevant ist. Stimme dein Vorgehen mit dem/der Steuerberater*in ab. 

Vorbereitung der Anträge: Bereite alle erforderlichen Anträge (Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld usw.) bereits vor der Geburt vor, um sie nach der Geburt schnell einreichen zu können. 

Bemessungszeitraum anpassen: Unter bestimmten Umständen kannst du beantragen, dass nicht das Vorjahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum für das Elterngeld gilt, z. B. wenn du schon Kinder hast oder wenn du durch schwangerschaftsbedingte Erkrankungen weniger Einkommen hattest. 

Elterngeldbezug verlängern: Du kannst mit dem ElterngeldPlus den Elterngeldbezug von 14 auf 32 Monate verlängern. Das heißt, bis dein Kind zwei Jahre und acht Monate alt ist, kannst du Elterngeld beziehen und nach der Geburt pausieren, um den Bezugszeitraum zu verlängern, ohne auf Elterngeld zu verzichten. 

Mindestbetrag beantragen: Wenn du deine selbstständige Tätigkeit während der Elternzeit nicht pausieren möchtest oder kannst, kannst du von Anfang an nur den Mindestbetrag des Elterngeldes beantragen. Dies erfordert keinen weiteren Einkommensnachweis, aber die Obergrenze von 32 Stunden Arbeit pro Woche gilt weiterhin.

Mutterschutz & Selbstständigkeit: Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld für Selbstständige?

Während Arbeitnehmerinnen gesetzlichen Mutterschutz genießen, der ihnen sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und in der Regel acht Wochen danach gewährt wird, steht Selbstständigen und Gründerinnen dieser Schutz nicht automatisch zu. Stattdessen hängt es von ihrer individuellen Krankenversicherung ab, ob sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. Normalerweise bekommen sie Mutterschaftsgeld nur, wenn sie eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben. 

Hier sind die konkreten Auswirkungen: 

  • Wenn du dich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmeldest, kannst du ergänzend eine Krankengeldversicherung abschließen. Dann bekommst du in den Wochen vor und nach der Geburt Mutterschaftsgeld in Höhe von 70 Prozent deines Einkommens. Diese Zusatzversicherung bedeutet eine um 0,6 Prozentpunkte erhöhte Beitragszahlung. Die Höhe des Krankengelds wird dann auf Grundlage des steuerrechtlichen Gewinns aus der Selbstständigkeit berechnet. Daraus folgt: Wenn du vor der Geburt nur sehr wenig Gewinn gemacht hast, fällt auch dein Mutterschaftsgeld gering aus. 
  • Bei einer privaten Krankenversicherung ist ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld normalerweise nicht vorgesehen. Mit einem Zusatzvertrag kann jedoch Krankentagegeld oder Mutterschaftsgeld beansprucht werden. Die Kosten und die Konditionen für diesen zusätzlichen Schutz hängen von dem Vertrag ab, den du mit deiner privaten Krankenkasse abgeschlossen hast. 
  • Wenn du über die Künstlersozialkasse (KSK) in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert bist, erhältst du Mutterschaftsgeld in Höhe von 70 Prozent deines beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellst du direkt bei deiner Krankenkasse und nicht bei der KSK. 

Die Bedingungen für den Mutterschutz sind vielen Selbstständigen nicht ausreichend bekannt. Daher ist es wichtig, dass du dich rechtzeitig über deinen Schutz informierst. Die Schwangerschaft sollte eine Zeit der Freude sein und nicht der finanziellen Sorgen.

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Fazit: Elterngeld für Selbstständige

Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für Eltern, um die Balance zwischen Familie und Beruf zu finden. Es steht allen Eltern zur Verfügung, unabhängig von ihrer beruflichen Situation, es sei denn, ihr Einkommen liegt über bestimmten Einkommensgrenzen.  

Es gibt verschiedene Varianten des Elterngeldes: das Basiselterngeld, das maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes ausgezahlt wird, das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. 

Die Höhe des Elterngeldes ist einkommensabhängig. Der normale Satz liegt bei 65 Prozent des Netto-Einkommens. Die Berechnung des Elterngeldes für Selbstständige erfolgt in der Regel auf Grundlage ihres Einkommens im Kalenderjahr vor der Geburt. Du darfst bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, während du Elterngeld beziehst. Gewinne werden auf dein Elterngeld angerechnet und führen möglicherweise zu einer Kürzung. Deshalb wird das Elterngeld an Selbstständige unter Vorbehalt ausgezahlt. Hinterher wird anhand deines Einkommensteuerbescheids abgerechnet. Zu viel gezahltes Elterngeld musst du zurückerstatten

Die Beantragung des Elterngeldes erfordert einige Vorbereitung. Du musst zum Beispiel Ausweisdokumente und Geburtsurkunden kopieren, eine Gewinnprognose erstellen und ein Antragsformular ausfüllen. Es ist sinnvoll, möglichst viele dieser Schritte schon vor der Geburt deines Kindes zu erledigen, weil du hinterher nicht mehr viel Zeit haben wirst.

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