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Krank sein kostet sehr viel Geld, gerade in Ländern mit hohen medizinischen Standards wie Deutschland. Entsprechend schnell kostet die Krankenversicherung Selbstständige einen großen Teil vom Einkommen. Für viele Freiberufler oder Soloselbstständige ist das nicht nur im Alltag ein Problem – für sie wird es so noch schwerer, z.B. für das Alter vorzusorgen. Kein Wunder, dass das Thema unbeliebt ist.
Um es vorwegzunehmen: Krankheitskostenschutz lässt sich nicht „billig“ einkaufen. Man kann aber viele teure Fehler machen – oder vermeiden. Wir haben dir hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Krankenversicherung zusammengetragen. Das kann dir sowohl zur Vorbeugung als auch in einer konkreten finanziellen Krise helfen.
Als Selbstständige*r hast du die Wahl, ob du dich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat bei einer Versicherungsgesellschaft versichern lässt. Beide Systeme unterscheiden sich stark im Leistungsspektrum und in der Beitragsberechnung.
Zum Leistungsspektrum: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet eine sehr breite Palette, die fast komplett gesetzlich vorgegeben ist. Eine private Krankenversicherung (PKV) hingegen darf mit Ihnen relativ frei vereinbaren, was versichert sein soll. Das große Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung wird von keinem privaten Krankenversicherungstarif komplett abgedeckt. Eher geht die Leistung der privaten Krankenversicherung in die Tiefe: Wo sie leistet, ist das mehr oder besser. Deswegen hat die private Krankenversicherung ein gutes Image – über die pauschalen Leistungsausschlüsse vieler privater Krankenversicherungsanbieter (z.B. Psychotherapie) spricht in der Werbung niemand.
Zur Beitragsberechnung: Der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich allein nach dem Einkommen. Bei der privaten Krankenversicherung zahlst du gemäß Gesundheitszustand, Alter und vereinbartem Leistungsumfang (s.o.). Mehr dazu weiter unten.
Ein dritter Unterschied betrifft Ihre Liquiditätsplanung: Als privater Kranken-Versicherter musst du regelmäßig in Vorleistung gehen und alle Arztrechnungen begleichen, bevor du die Summen von der Versicherung erstattet bekommen. Mit den Krankenkassen dagegen rechnen Ärzte und Krankenhäuser direkt ab.
Ja, das darfst du.
Es gilt folgendes Prinzip: Wenn du beim Start deiner Selbstständigkeit gesetzliche krankenversichert bist, darfst du das bleiben – als freiwilliges Mitglied. Warst du jedoch privat versichert, musst du dies auch bleiben.
Damit sich junge Menschen nicht preisgünstig privat versichern und später in die (dann günstigere) gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln können, hat der Gesetzgeber die Rückkehr in das staatliche System stark erschwert. Von steinigen Auswegen wie gezielter Arbeitslosigkeit abgesehen, bleibt die Entscheidung für oder gegen die gesetzliche Krankenversicherung eine Entscheidung fürs ganze Leben und sollte nur mit neutraler qualifizierter Unterstützung getroffen werden.
Lass dich also nicht durch günstig wirkende Beiträge von der privaten Krankenversicherung in die Irre leiten. Die Beiträge steigen mit deinem Alter, und zwar teilweise drastisch.
In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nach gewähltem Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand berechnet.
Anders ausgedrückt: Die privaten Krankenversicherungsanbieter prüfen sehr genau, wen sie versichern. Hast du eine Krankenvorgeschichte oder bist du schon älter, drohen deutliche Beitragsaufschläge oder Leistungsausschlüsse (z.B. keine Leistung für den vorgeschädigten Rücken). Im Extremfall lehnt der Versicherer den Antrag auch komplett ab. Die private Krankenversicherung ist also nur dann preisgünstig, wenn du jung und gesund bist – und sofern du noch keine Familie hast. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nämlich keine kostenlose Mitversicherung z.B. der Kinder. Egal, ob du als Selbstständige*r viel oder wenig verdienst, deine privaten Krankenversicherungsbeiträge bleiben gleich.
Das ist in der gesetzlichen Krankenversicherung anders. Hier können deine Beiträge – bei unveränderter Leistung – schwanken, denn sie richten sich nur nach deinem Einkommen (siehe weiter unten). Das kann ein Vorteil sein, gerade für Soloselbstständige mit niedrigen oder stark schwankenden Einkünften.
Und noch eines: Unter den Mindestbeitrag wirst du in der gesetzlichen Krankenversicherung kaum gelangen. Dieser wurde zum 1.1.2019 zum Vorteil vieler Selbstständiger mit geringem Einkommen allerdings stark abgesenkt. Bis zu einem Monatseinkommen von knapp 1.096,67 EUR (Stand Januar 2022, die aktuellen Jahreswerte finden sich auf der Website jeder Krankenkasse) fällt automatisch der Mindestbeitrag an. Im Jahr 2022 sind dies knapp 19,3 % monatlich für eine*n kinderlosen Selbstständige*n, der/die bei einer Krankenkasse versichert ist, die 0,9 Prozent Zusatzbeitrag erhebt und die für den krankheitsbedingten Einkommensausfall Krankengeld ab dem 43. Tag mitversichert hat. Hierin ist die Pflegeversicherung automatisch enthalten, denn auch diese ist in Deutschland Pflicht.
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In der privaten Krankenversicherung muss für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag geleistet werden. Bei einer vierköpfigen Familie kann das schnell eine vierstellige Summe pro Monat bedeuten.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die „Familienmitversicherung“: Ehepartner und Kinder sind beitragsfrei dabei, solange sie kein eigenes Einkommen haben.
Grundlage für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht etwa der Umsatz, sondern der zu versteuernde Gewinn. Aber auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge werden zur Beitragsbemessung hinzugezogen.
Grundlage ist immer der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid, den man vom Finanzamt erhält und möglichst umgehend bei der gesetzlichen Krankenversicherung einreicht. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden anhand dieses Steuerbescheides für die folgenden ca. 12 Monate bis zur Vorlage des nächsten Einkommensteuerbescheides festgesetzt. Erst, wenn dieser Folgebescheid vorliegt, werden die Beiträge für die zurückliegenden Monate endgültig festgesetzt. Dabei kann es sowohl zu Nachforderungen als auch zu Erstattungen kommen. Wenn deine tatsächlichen Einnahmen über den Vorjahreseinnahmen aus dem letzten Einkommensteuerbescheid liegen, fordert die Krankenkasse Beiträge nach. Andersherum gilt: Sind deine tatsächlichen Einnahmen geringer als die Vorjahreseinnahmen, werden dir Beiträge erstattet.
Für gesetzliche Krankenversicherte, deren Einnahmen plötzlich signifikant sinken, besteht zusätzlich die Möglichkeit, der Krankenversicherung auch unterjährig einen Gewinneinbruch zu melden. In diesem Fall kann die Versicherung den Beitrag umgehend senken, um den Versicherten schnell zu entlasten.
Im Fokus der meisten Soloselbständigen wird angesichts schmaler finanzieller Mittel die Kostenfrage sein.
Hier gibt es eine klare Antwort: Da sie sich am Einkommen orientieren, blieben gesetzlichen Krankenversicherung-Beiträge immer einigermaßen bezahlbar, können allerdings bei besser verdienenden Selbstständigen auf mehr als 800 EUR inklusive Pflegeversicherung steigen.
Die private Krankenversicherung bietet zwar scheinbare „Billigtarife“ an. Das ist verlockend, aber bei der Tarifwahl hast du realistisch betrachtet nur einen Versuch:
Was bleibt als Empfehlung? Zunächst einmal dieses: