Neuer Tipp: Änderungen im Wachstumschancengesetz

Finanzen

Steuererklärung selber machen
Tipps für Selbstständige

05.04.2024

Die meisten Selbstständigen überlassen ihre Steuererklärung den Profis. Das ist im Prinzip auch eine gute Idee: Es entlastet vom langweiligen Papierkram und ermöglicht es den Unternehmer*innen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Es ist aber auch möglich, die Steuererklärung selber zu machen. Vor allem kleine Unternehmen und Freiberufler*innen können dadurch Geld sparen. Und mit den passenden Tools ist das auch ohne steuerliches Geheimwissen machbar.  

In diesem Artikel erfährst du, wie du am besten vorgehst, welche Formulare und Steuern für dich wichtig sind und an welche Fristen du denken solltest, wenn du deine Steuererklärung selbst machen möchtest.

Muss ich als Selbstständige*r eine Steuererklärung machen?

Alle Selbstständigen sind dazu verpflichtet, einmal im Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben und diese elektronisch über das Steuerportal ELSTER ans Finanzamt zu übermitteln.  

Welche weiteren Steuererklärungen anfallen, hängt von der Art und der Rechtsform deines Unternehmens ab. Gängige Steuern für Selbstständige sind die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer.  

Du kannst die Steuererklärung selbst machen, dir dabei helfen lassen oder diese Aufgabe weitestgehend an ein Steuerberatungsbüro übertragen.

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Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nicht mache?

Ob du deine Steuererklärung selbst machst oder ein Steuerberatungsbüro damit beauftragst – die Hauptsache ist, deine Unterlagen landen rechtzeitig beim Finanzamt. Denn andernfalls kann es teuer und unangenehm werden: Neben Strafzahlungen und hohen Forderungen vom Finanzamt droht im schlimmsten Fall sogar ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. 

Aus unseren Beratungen wissen wir, dass es gar nicht so selten vorkommt, dass Selbstständige beim Thema Steuererklärung schludern. Gerade wenn es im Unternehmen nicht mehr richtig läuft und das Budget knapp wird, entscheiden sich viele von ihnen dagegen, die Dienste eines Steuerberatungsbüros in Anspruch zu nehmen. Sie versuchen einfach, an jeder Ecke zu sparen. Anstatt dann jedoch die Steuererklärung selbst zu erledigen, ignorieren einige von ihnen das Problem, manchmal über Jahre! Mit erheblichen finanziellen Konsequenzen.  

Wenn das Finanzamt keine Steuererklärung von dir erhält, kann es ein Zwangsgeld verhängen. Wenn du weiterhin nicht reagierst, schätzt es deine Einnahmen – und zwar fast immer höher als sie tatsächlich waren. Das Ergebnis: Das Finanzamt fordert von dir höhere Steuern als eigentlich fällig wären, und das gerade in einer Situation, in der jeder Euro doppelt zählt. Und in manchen Fällen werden auch noch die Krankenkassenbeiträge nach dem zu versteuernden Einkommen berechnet und sind dann ebenfalls zu hoch.  

Obendrauf kommen meist noch Verspätungszuschläge und es kann dir sogar als Steuerhinterziehung ausgelegt werden, wenn du trotz mehrfacher Erinnerungen deiner Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nachkommst.  

Diese ganzen unnötigen Kosten und den Ärger kannst du dir ersparen, wenn du deine Steuererklärung selber machst. Wir erklären dir hier, wie es geht.

Dürfen Selbstständige die Steuererklärung ohne Steuerberatung machen?

Als Selbstständige*r bist du nicht verpflichtet, einen Profi mit der Steuererklärung zu beauftragen. Du kannst diese Aufgabe auch selbst übernehmen. Vor allem für Freiberufler*innen und bei Personengesellschaften sind die Anforderungen gar nicht so hoch.  

Wahrscheinlich besitzt du nicht das spezielle Fachwissen der Expert*innen, um alle Vergünstigungen und Steuerabzüge optimal zu nutzen, die dir möglicherweise zustehen. Und nicht alle Begriffe werden dir sofort verständlich sein. Aber wenn du die Ausfüllhilfen zu den Formularen gründlich durchliest, werden sich bereits viele Fragen von selbst klären. Und ob du dein Arbeitszimmer als Betriebsausgabe von den Steuern absetzen kannst oder nicht, ist letztlich gar nicht so entscheidend. Erinnere dich daran: Es ist allemal besser, eine Steuererklärung abzugeben, die nicht perfekt ist, als gar keine. Wenn du dich also entschieden hast, kein Steuerbüro zu beauftragen, dann musst du auch die Konsequenzen tragen und dir die Zeit nehmen, deine Steuererklärung selbst zu machen.  

Für Kapitalgesellschaften gelten bei der Buchhaltung besondere steuerliche Pflichten, etwa beim Jahresabschluss. Wenn du diesen Pflichten nicht rechtzeitig nachkommst, kann das ernste Folgen haben. Deshalb solltest du abwägen, ob du für deine GmbH nicht doch lieber die Hilfe eines professionellen Steuerbüros in Anspruch nehmen solltest. Auch eine Arbeitsteilung ist hier denkbar und spart Geld: Je besser du die Buchhaltung vorbereitest und die erforderlichen Unterlagen und Zahlen aufbereitest, desto weniger Arbeit bleibt für den*die Steuerberater*in zu tun und desto günstiger wird die Steuererklärung für dich.  

Podcast Tipp:

In Folge 55 unseres KriseChance-Podcasts beschäftigen sich Marco Habschick und Eike-Susann Steinmeyer damit, wie die Buchhaltung auch anders geht und sogar Spaß machen kann. Moderne Softwarelösungen kosten wenig und haben einen riesen Nutzen. Mit ein paar Überlegungen vorweg und in kleinen Schritten kannst du dir das Leben damit deutlich einfacher machen.

Hör rein - gemeinsam bewältigen wir jede Krise!

Welche Steuererklärungen musst du als Selbstständige*r machen?

Als Selbstständige*r in sind verschiedene Steuerarten für dich relevant. Die drei gängigsten sind: 

  • Die Einkommensteuer 
  • Die Umsatzsteuer 
  • Die Gewerbesteuer 

Freiberufler*innen sind von der Gewerbesteuer befreit. Selbstständige, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, zahlen auch keine Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein freiberuflicher Grafiker, der sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden hat, lediglich eine Einkommensteuer abgeben muss. Als Grundlage für die Ermittlung seines Einkommens dient eine simple Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Das ist eine überschaubare Aufgabe, für die es nicht unbedingt steuerfachliche Expertise braucht.  

Einmal im Jahr gibst du eine Steuererklärung für alle Steuerarten ab, die du zahlen musst. Anhand deiner Daten kann das Finanzamt ermitteln, wie viel Geld du zahlen musst. Da du bereits im Laufe des Jahres Steuervorauszahlungen geleistet hast, wird die Gesamtsteuerlast mit der bereits gezahlten Summe verrechnet. Ist der Betrag positiv, kannst du dich über eine Steuerrückzahlung freuen. Ist er negativ, steht eine Steuernachzahlung an.

Die Einkommensteuer

Bei der Einkommensteuererklärung gibst du an, wie viel Einkommen du im Laufe eines Jahres erzielt hast, welche betrieblichen Ausgaben angefallen sind und welche Abschreibungen du geltend machen möchtest. Auf den erzielten Gewinn wird die Einkommensteuer erhoben. Einkommen, das unterhalb des Grundfreibetrags liegt (derzeit 11.604 Euro im Jahr, Stand 2024), ist steuerfrei. Aber: Auch wenn dein Einkommen unter dieser Grenze liegt, musst du eine Steuererklärung abgeben! 

Im Gegensatz zu Arbeitnehmer*innen, bei denen die Einkommensteuer automatisch vom Gehalt abgezogen wird, musst du als Selbstständige*r viermal im Jahr eine Einkommensteuervorauszahlung leisten. Damit wird verhindert, dass du später die gesamte Steuer für ein ganzes Jahr auf einmal bezahlen musst.  

Die Höhe der quartalsweisen Vorauszahlungen hängt in der Regel von deinen Einnahmen des Vorjahres ab. Du kannst sie deinem letzten Steuerbescheid entnehmen. Unser Tipp: Du kannst sie auf Antrag anpassen lassen, wenn sich deine Einnahmen im Laufe des Jahres gravierend ändern. Wenn deine Umsätze eingebrochen sind, kannst du sie nach unten korrigieren lassen und dadurch deine Liquidität schonen. Wenn du hingegen deutlich mehr verdienst als bisher, kannst du dich durch eine Erhöhung der Vorauszahlungen vor erheblichen Steuernachzahlungen schützen.

Die Umsatzsteuer

Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine weitere wichtige Steuer für Selbstständige. Sie wird auf alle Dienstleistungen und Produkte erhoben, die in Deutschland verkauft werden. Etwas verwirrend ist, dass sie auf unterschiedliche Namen hört, je nachdem, aus welcher Perspektive man sie betrachtet: Wenn du die Umsatzsteuer beim Einkauf selbst an ein anderes Unternehmen bezahlst, heißt sie für dich Vorsteuer, für das andere Unternehmen Umsatzsteuer. Umgekehrt heißt sie für dich Umsatzsteuer, wenn du sie von deinen Kund*innen erhebst.  

Als Selbstständige*r kannst du die Umsatzsteuer, die du an andere Unternehmen gezahlt hast, mit der von dir erhobenen Umsatzsteuer verrechnen. Dies passiert mehrmals im Jahr (meist monatlich) durch die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die du elektronisch beim Finanzamt einreichst. 

Im Gegensatz zur Einkommensteuer berechnest du die Umsatzsteuer selbst. Das ist relativ einfach: Du ziehst die von dir gezahlte von der eingenommenen Umsatzsteuer ab und zahlst die Differenz an das Finanzamt. Wenn der Betrag negativ ist, erhältst du sogar eine Erstattung vom Finanzamt.  

Es ist wichtig, dass du die regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht versäumst, da du dadurch Geld sparen kannst und vermeidest, dass das Finanzamt Säumniszuschläge erhebt. Zusätzlich zur Umsatzsteuer-Voranmeldung musst du einmal im Jahr zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung die Umsatzsteuererklärung abgeben. Dabei hast du die Möglichkeit, fehlende Belege nachzureichen. 

Die Gewerbesteuer

Als Gewerbetreibende*r musst du außerdem Gewerbesteuer zahlen und jährlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Freiberufler*innen sind von dieser Steuer befreit. Auf dem Formular für die Gewerbesteuer finden sich Begriffe wie „Hinzurechnungen“, „Kürzungen“ und „Hebesatz“. Das macht die Sache auf den ersten Blick etwas kompliziert, aber das Rechenschema ist im Grunde ganz einfach: Hinzurechnungen werden zum Gewinn hinzugerechnet und Kürzungen davon abgezogen. Wenn dein Gewinn unterhalb des Gewerbesteuerfreibetrags liegt (24.500 Euro im Jahr für Einzelunternehmer*innen und Personengesellschaften), musst du dich mit diesen Dingen gar nicht im Detail befassen, denn du bist dann von der Gewerbesteuer befreit – allerdings nicht von der Verpflichtung, eine Gewerbesteuererklärung vorzulegen. Falls du einen höheren Gewinn erzielt hast, besteht die größte Herausforderung darin, die zulässigen Hinzurechnungen und Kürzungen zu identifizieren und einzutragen.  

Die Gewerbesteuererklärung kannst du übrigens erst angehen, nachdem du die Einkommensteuererklärung abgeschlossen hast, um den steuerlichen Gewinn festzulegen.

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Welche Formulare musst du als Selbstständige*r für deine Steuererklärung ausfüllen?

Zusätzlich zum sogenannten Mantelbogen sind für dich als Selbstständige*r folgende Formulare wichtig: 

Wenn du zu den Gewerbetreibenden zählst: 

  • Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) 
  • Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) 
  • Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) 
  • Gewerbesteuerjahreserklärung 
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung 
  • Umsatzsteuerjahreserklärung 

Wenn du Freiberufler*in bist: 

  • Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) 
  • Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) 
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung 
  • Umsatzsteuerjahreserklärung 

Falls du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hast, entfallen für dich die Punkte Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung.

Fristen: Bis wann musst du deine Steuererklärung abgeben?

Die Frist für die Abgabe deiner Steuererklärung ist normalerweise der 31. Juli des Folgejahres. Aufgrund von Sonderregelungen, die während der Corona-Pandemie getroffen wurden, hast du jedoch vorübergehend mehr Zeit: Für das Jahr 2022 musst du deine Steuererklärung ausnahmsweise erst bis zum 2. Oktober 2023 abgeben. Die Frist für das Jahr 2023 läuft am 2. September 2024 ab. Danach kehren wir zu den regulären Abgabefristen Ende Juli zurück. 

Bei Bedarf kannst du versuchen, eine Fristverlängerung zu bekommen. Es ist wichtig, dass du dich rechtzeitig bei deinem Finanzamt meldest und um Aufschub bittest. Häufig reicht dafür sogar ein formloser Anruf aus. 

Wenn du eine*n Steuerberater*in beauftragst, verlängert sich die Frist. Dann muss die Steuererklärung in der Regel erst Ende Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres abgegeben werden.

Wie macht man eine Steuererklärung als Selbstständiger?

Heutzutage machst du deine Steuererklärung nicht mehr mit Stift und Papier, sondern bequem am Computer oder sogar mit dem Smartphone. Bevor du loslegst, solltest du alle Kontoauszüge deines Geschäftskontos griffbereit haben (als Ausdruck oder digital). Hefte am besten die entsprechenden Belege hinter jeden Kontoauszug oder scanne sie ein. Achte darauf, dass die Belege eine Rechnungsadresse enthalten, insbesondere bei Beträgen über 250 Euro. 

Im Prinzip benötigst du nur einen ELSTER-Account, um deine Steuererklärung selbst zu machen. ELSTER ist das kostenfreie Steuerprogramm, das von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellt wird, um die Daten sicher und schnell zu übermitteln. Es wird einfacher mit einem kommerziellen Steuerprogramm. Gute Programme gibt es bereits ab etwa 50 Euro. Im Internet findest du verschiedene Tests und Vergleiche, die dir einen Überblick über das Angebot geben. Achte unbedingt darauf, dass das Programm, das du wählst, für Selbstständige geeignet ist. 

Alle Steuerprogramme haben eine Schnittstelle zu ELSTER, sodass du deine Steuererklärung anschließend sicher an dein Finanzamt übermitteln kannst. Im Vergleich zu ELSTER bieten diese Programme noch mehr Erklärungen und Tipps. Oftmals sind sie so aufgebaut, dass du keine Formulare ausfüllen musst, sondern verschiedene Fragen zu deinem Unternehmen oder deiner Situation beantwortest. Das Programm überträgt dann automatisch deine Antworten in die Steuerformulare. Dadurch ist es auch für Laien sehr einfach, die Steuererklärung selbst zu machen – sogar für Selbstständige. 

Ein wichtiger Tipp: Halte dich über aktuelle steuerliche Änderungen und Regelungen auf dem Laufenden. Dies hilft dir, mögliche Vergünstigungen und Steuerabzüge auszunutzen und Fehler zu vermeiden. Wenn du das jeweils aktuelle Steuerprogramm nutzt, sollten diese Änderungen bereits berücksichtigt sein.

Steuererklärung für Selbstständige: Was kannst du absetzen?

Als Selbstständige*r kannst du eine Vielzahl von betrieblichen Ausgaben von der Steuer absetzen (also von deinem Umsatz abziehen) und somit deine Steuerlast reduzieren. Dazu gehören Ausgaben für: 

  • Miete 
  • Bürobedarf 
  • Fahrtkosten 
  • Internet und Telefonkosten 
  • Kosten für das Arbeitszimmer (teilweise oder komplett) 
  • Anschaffung und Investitionen (ggf. als Abschreibung) 
  • Fortbildungen 
  • Versicherungen 

Um diese Ausgaben absetzen zu können, solltest du alle entsprechenden Belege und Rechnungen aufbewahren. Erstelle für das Finanzamt eine Aufstellung deiner betrieblichen Ausgaben und ziehe den Gesamtbetrag von deinen Einnahmen ab – fertig ist deine EÜR. 

Über die Ergänzung MeinELSTER+ erhältst du die Möglichkeit, deine Belege digital zu erfassen und direkt in deinem Benutzerkonto zu verwenden. So kannst du dich vom Zettelchaos befreien. Noch einfacher wird dein Leben, wenn du dir ein digitales Buchhaltungsprogramm zulegst, mit dem du deine Belege verwalten kannst. Du kannst damit in der Regel sogar rückwirkend arbeiten, um – falls nötig – die Steuererklärungen der vergangenen Jahre nachzuholen.

Wachstumschancengesetz 2024: Was ändert sich bei der Steuer?

Es war ein langes Hin und Her zwischen der Ampelkoalition und der Opposition, aber schließlich sind sich doch noch alle Beteiligten einig geworden und das Wachstumschancengesetz wurde, wenn auch in abgespeckter Form, zum April 2024 verabschiedet.  Einige der neuen Regeln gelten sogar rückwirkend zum 1. Januar 2024. Vor allem Unternehmen werden dadurch entlastet.

Welche Veränderungen sich aus dem Wachstumschancengesetz im Bezug auf die Steuern für dich ergeben, haben wir hier zusammengefasst: 

Degressive Abschreibung

Neun Monate lang gibt es für Unternehmer*innen wieder die Möglichkeit der degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA) beim Kauf von beweglichen Gütern des Anlagevermögens. Das bedeutet: Alle beweglichen Gegenstände, die du zwischen dem  1. April und dem 31. Dezember 2024 für dein Unternehmen kaufst, darfst du degressiv und somit schneller als üblich abschreiben. Zu den beweglichen Wirtschaftsgütern zählen etwa Maschinen, Werkzeuge oder dein neuer Laptop. 

Wichtig: Anders als von der Bundesregierung vorgeschlagen, enthält das tatsächlich verabschiedete Wachstumschancengesetz keine Erhöhung des Grenzwertes für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 800 auf 1000 EUR. Als geringwertig zählen also wie gehabt nur Wirtschaftsgüter bis 800 EUR (ohne Mehrwertsteuer).

Geringwertige Wirtschaftsgüter kannst du sofort im Jahr der Anschaffung abschreiben, also den gesamten Preis von deinem Gewinn bzw. deinem zu versteuernden Einkommen abziehen. 

Sonderabschreibungen für Selbstständige

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du bei der Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern neben der regulären Abschreibung eine vierzig prozentige Sonderabschreibung geltend machen. Bisher waren nur 20 Prozent möglich. 

Die neue Regel zur Sonderabschreibung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024.   In Verbindung mit der degressiven Abschreibung ergibt sich daraus, dass du bis zu 60 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr gewinnmindernd geltend machen kannst. 

Einnahmen-Überschussrechnung statt Bilanzierung

Bis zu einer bestimmten Umsatz- oder Gewinngrenze müssen Selbstständige, die nicht bilanzierungspflichtig sind, keine aufwendige Buchführung nach handelsrechtlichen Grundsätzen vorlegen, um ihr zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln. Stattdessen genügt dem Finanzamt eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR), die mit der Steuererklärung einzureichen ist.

Diese Schwellenwerte lagen bislang bei 600.000 EUR Umsatz und 60.000 EUR Gewinn pro Jahr. Durch das Wachstumschancengesetz werden sie auf 800.000 EUR Umsatz und 80.000 EUR Gewinn angehoben. Es kommen also mehr Unternehmen als bisher in den Genuss der vereinfachten EÜR.

Solltest du bereits zum 1. Januar 2024 vom Finanzamt eine Aufforderung zur Bilanzierung erhalten haben, kannst du dies möglicherweise jetzt auf Antrag noch abwenden. 

Vereinfachung bei der Kleinunternehmerregel

Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, wirst du durch das Wachstumschancengesetz noch weiter bürokratisch entlastet: Du brauchst nämlich ab dem Steuerjahr 2024 keine Umsatzsteuerjahreserklärung mehr einzureichen. 

Bis jetzt hat das Finanzamt auch von Kleinunternehmer*innen jedes Jahr eine Umsatzsteuererklärung verlangt, um prüfen zu können, ob ihre Umsätze tatsächlich unterhalb der Schwellenwerte lagen. Diese Pflicht fällt nun weg. 

Unabhängig von der Kleinunternehmerregelung können Unternehmer*innen, die im Vorjahr weniger als 1000 EUR Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen mussten, von der Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden. Dieser Schwellenwert wird auf 2000 EUR angehoben, sodass mehr Selbstständige lediglich eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben müssen.

Erleichterungen bei der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich nach der Soll-Versteuerung abgeführt, d.h., sie muss unabhängig von der Zahlung durch die Kund*innen ans Finanzamt gemeldet und gezahlt werden, sobald eine Leistung erbracht wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmer jedoch zur Ist-Versteuerung wechseln, bei der die Umsatzsteuer erst fällig wird, wenn ein Kunde die Rechnung tatsächlich bezahlt hat. Das bedeutet einen erheblichen Vorteil in Bezug auf die Liquidität, da die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer entfällt. 

Ursprünglich war die Option der Ist-Besteuerung auf Unternehmer*innen mit einem Jahresumsatz von maximal 600.000 EUR begrenzt. Mit der Einführung des Wachstumschancengesetzes ab 2024 erhöht sich diese Grenze auf 800.000 EUR. 

 

Was brauchst du, wenn du deine Steuererklärung als Selbstständige*r selbst machst?

Bevor du anfängst, ist es wichtig, dass du alle Unterlagen und Informationen griffbereit hast, die du für deine Steuererklärung benötigst. Dazu gehören: 

  • Deine Steuernummer (ggf. deine persönliche Steuernummer und die deines Betriebs) 
  • Deine ELSTER-Zugangsdaten 
  • Eine Übersicht über alle Betriebseinnahmen und -ausgaben 
  • Kontoauszüge und Belege 

Wenn du ein digitales Buchhaltungsprogramm verwendest, hast du den Großteil der Nachweise über deine Einnahmen und Ausgaben bereits digital vorliegen. Andernfalls wirst du einen Stapel Rechnungen, Quittungen und andere Belege vor dir haben. 

Lass dich nicht entmutigen, wenn einige Dokumente oder Informationen fehlen – manches findet oder klärt sich später noch. Fang einfach an und reiche deine Steuererklärung notfalls auch unvollständig ein. Ein Tipp, den wir uns nicht verkneifen können: Du sparst dir eine Menge Sucherei, wenn du dich daran gewöhnst, alle wichtigen Dokumente und Daten im Unternehmensalltag ordentlich zu organisieren. 

Wichtig zu wissen: Du musst deine Belege und Aufstellungen nicht an das Finanzamt senden. Es genügt, sie für mögliche Rückfragen aufzubewahren, damit du sie bei Bedarf vorlegen kannst. 

Für Kapitalgesellschaften gelten besondere Vorschriften im Hinblick auf die Buchführung. Diese solltest du unbedingt einhalten!

Stundensatz-Rechner: Unser Tool für die Stundensatzkalkulation

Nutze unseren Stundensatz-Rechner, um schnell und einfach deinen Stundensatz zu ermitteln. So funktioniert er:

  1. Klicke auf den Button „Angaben zur Stundensatzkalkulation“
  2. Gebe die benötigten Zahlen im Pop-up-Fenster ein und klicke  am Ende auf "Speichern“
  3. Nun wird dir das Ergebnis angezeigt.

Leitfaden für deine Steuererklärung

  1. Suche deine Steuernummer heraus (deine persönliche und gegebenenfalls die Steuernummer für deinen Betrieb). 
  2. Überprüfe, wie viel Zeit dir für die Abgabe deiner Steuererklärung bleibt. Wenn es knapp wird, rufe sofort bei deinem Finanzamt an und frage, ob du einen Aufschub bekommst. 
  3. Halte deine Kontoauszüge sowie die entsprechenden Belege bereit, entweder digital oder auf Papier. 
  4. Melde dich bei MeinELSTER an, um den elektronischen Steuererklärungsservice zu nutzen. 
  5. Installiere das aktuelle Steuerprogramm deiner Wahl, um deine Steuererklärung bequem am Computer zu erstellen. 
  6. Fülle Schritt für Schritt die für dich relevanten Formulare und Anlagen aus oder beantworte die Fragen, die dir das Steuerprogramm stellt. 
  7. Übermittle deine Steuererklärung über das ELSTER-Portal an das zuständige Finanzamt. 

Schiebe die Steuererklärung nicht zu lange hinaus. Je früher du dich mit diesem Thema beschäftigst, desto stressfreier wird es für dich. Falls du Fragen oder Probleme hast, zögere nicht, dich beim Finanzamt oder anderen Steuerfachleuten zu informieren. 

Steuererklärung selbst machen: Das sind die Vor- und Nachteile

Wenn du deine Steuererklärung selbst machst, hast du den Vorteil, dass du dir das Geld für eine Steuerberatung sparst und dennoch deiner Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nachkommst. Wenn deine letzte Steuererklärung bereits einige Jahre zurückliegt und dein Einkommen durch das Finanzamt geschätzt wurde, lohnt sich die Mühe richtig: Du kannst dadurch unter Umständen nachträglich deine Steuerlast reduzieren. Das ist besonders wichtig, wenn du Steuerschulden hast. 

Gleichzeitig erhältst du einen tieferen Einblick in die Finanzen deines Unternehmens und erweiterst dein fachliches Know-how, wenn du deine Steuererklärung selbst machst. Das wird dir im gesamten Unternehmerleben zugutekommen und helfen, deinen Betrieb auf dem richtigen Kurs zu halten. Du behältst stets die Einnahmen und Kosten im Blick und kannst Letztere bei Bedarf rechtzeitig reduzieren. 

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Der Nachteil ist, dass du für deine Steuererklärung etwas Zeit benötigen wirst und dich vermutlich erst in das Thema einarbeiten musst. Aber diese Aufgabe ist gut zu bewältigen, auch für Laien.

Was kostet eine Steuererklärung für Selbstständige?

Obwohl sich die Kosten für eine professionelle Steuerberatung nach der Steuerberatervergütungsverordnung richten, lassen sie sich nicht pauschal angeben. Sie hängen unter anderem vom Umfang der Tätigkeiten ab, die das Steuerberatungsbüro übernehmen soll, von der Größe deines Unternehmens, vom Umsatz und vom Aufwand. Aber mit mehreren Hundert Euro solltest du in jedem Fall rechnen. 

Wenn du hingegen deine Steuererklärung selbst machst, kostet es dich vor allem Zeit – und ein paar Euro für ein geeignetes Steuerprogramm, die du wiederum von der Steuer absetzen kannst. 

Viel wichtiger ist jedoch die Frage, was es dich kostet, die Steuererklärung nicht zu machen! Das kann nämlich richtig ins Geld gehen und sehr viel Ärger nach sich ziehen. Die Mühe lohnt sich also auf jeden Fall!

Fazit: So kannst du deine Steuererklärung selbst machen

Zugegeben, es gibt vieles, was mehr Spaß macht als die Steuererklärung. Aber mit etwas Engagement und einem passenden Steuerprogramm packst du das! Du sparst dadurch nicht nur eine Menge Geld, sondern gewinnst auch einen tieferen Einblick in deine Finanzen und erweiterst dein fachliches Wissen. Das ist ein wertvoller Schatz für dein ganzes Unternehmerleben! 

Als Selbstständige*r kannst du viele betriebliche Ausgaben von der Steuer absetzen. Bürobedarf, Fahrtkosten, Fortbildungen – all das mindert deinen zu versteuernden Gewinn und lässt dich mehr vom verdienten Geld behalten. Bewahre deine Belege also gut auf und erstelle eine übersichtliche Aufstellung, damit du alles im Griff hast. 

Denk dran, dass du deine Steuererklärung rechtzeitig einreichst, um mögliche Sanktionen zu vermeiden. Und wenn du Unterstützung benötigst, steht dir immer die Möglichkeit offen, dich an dein Finanzamt oder an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu wenden.

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bhp