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Seit Anfang 2024 gibt es eine interessante neue Rechtsform für Unternehmer*innen: die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR). Diese Option wurde durch das Modernisierungsgesetz des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) eingeführt und bietet gerade für kleine Unternehmen und Soloselbstständige attraktive Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Der große Vorteil: Bei einer eGbR können die Vertretungsberechtigten der Gesellschaft Verträge abschließen, ohne dass alle Gesellschafter*innen gemeinsam unterschreiben müssen.
Bestimmt kennst du schon die klassische GbR: Mindestens zwei Personen schließen sich zusammen, um gemeinsam wirtschaftlich tätig zu werden. Das kann die Nutzung eines Büros sein, die Zusammenarbeit in einem Projekt oder das gemeinsame Anbieten von Dienstleistungen. Die GbR zählt zu den beliebtesten Rechtsformen, weil sie so unkompliziert zu gründen ist. Sie entsteht automatisch, sobald sich mehrere Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. In einer GbR haften alle Beteiligten auch für die Schulden der anderen.
Theoretisch reicht für die Gründung einer GbR ein Handschlag aus. In der Praxis empfiehlt sich aber immer ein schriftlicher Vertrag. Wichtig zu wissen: Mit einer klassischen GbR dürft ihr keine reinen Handelsgeschäfte betreiben.
Die eGbR ist die neuere Variante der GbR. Sie wird in ein Gesellschaftsregister eingetragen und ist rechtsfähig. Das bedeutet, dass die Gesellschaft selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Sie kann Verträge abschließen, klagen oder verklagt werden und Eigentum besitzen. Das kann praktisch sein, wenn du zum Beispiel gemeinsam mit anderen größere Aufträge abwickeln oder Immobilien erwerben möchtest.
Außerdem ist die eGbR registerfähig, das heißt, ihr Name kann in weitere amtliche Register eingetragen werden (etwa in das Markenregister oder ins Grundbuch). Bei einer GbR werden die Namen aller Gesellschafter*innen einzeln eingetragen, und bei einem Wechsel müssen immer alle Register einzeln geändert werden. Bei einer eGbR reicht es aus, den Eintrag im Gesellschaftsregister anzupassen.
Ein weiterer Pluspunkt: Mit einer eGbR könnt ihr auch Handelsgeschäfte tätigen, ohne dass die Gesellschaft automatisch zur OHG wird (wie es bei einer GbR der Fall ist).
Die Haftung bleibt aber auch bei der eGbR bei allen Gesellschafter*innen. Sie haften mit ihrem gesamten Vermögen persönlich für die Schulden der Gesellschaft.
Wenn ihr vor der Frage steht, ob ihr eine GbR oder eine eGbR gründen solltet oder ob es sinnvoll wäre, eure bestehende GbR in das neue Gesellschaftsregister eintragen zu lassen, solltet ihr folgende Unterschiede kennen:
Rechtliche Selbstständigkeit
Handelstätigkeit
Transparenz und Vertrauen
Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Eintragung einer bestehenden GbR in das Gesellschaftsregister. Dennoch kann es sich lohnen, über eine Eintragung nachzudenken. Lediglich GbRs, die Grundbesitz oder Beteiligungen an anderen Gesellschaften halten, können faktisch gezwungen werden, sich eintragen zu lassen, um handlungsfähig zu bleiben.
Die eGbR bietet dir eine Reihe von Vorteilen für dein Geschäftsleben. Der wohl bedeutendste ist die Möglichkeit, als eigenständige Gesellschaft aufzutreten und Verträge abzuschließen, ohne dass alle Gesellschafter*innen unterzeichnen. Das macht vieles einfacher und kann Entscheidungen beschleunigen. Hinzu kommt, dass die eGbR auch Handelstätigkeiten durchführen kann, ohne dass eine Umwandlung zur OHG nötig wird. Dies verschafft dir und deinen Partner*innen mehr Flexibilität bei den geschäftlichen Aktivitäten.
Banken und Geschäftspartner*innen schätzen zudem die klaren Strukturen einer eGbR, was euch Vorteile bei Finanzierungen und Geschäftsbeziehungen bringen kann. Die höhere Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und die Möglichkeit, einfacher an Ausschreibungen teilzunehmen, können weitere wichtige Pluspunkte sein. Dabei bleiben die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft erhalten.
Allerdings gibt es auch einige Aspekte, die als Nachteil empfunden werden können: An erster Stelle die persönliche Haftung: Wie bei der klassischen GbR haftest du auch bei der eGbR unbeschränkt mit deinem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft. Um die Haftung zu beschränken, wäre die Gründung einer GmbH oder einer UG die bessere Wahl.
Die Eintragung der eGbR ins Register verursacht zudem Kosten und erfordert einen Notar/eine Notarin. Alle Gesellschafterdaten sind öffentlich einsehbar und du bist verpflichtet, alle Änderungen stets aktuell im Register zu melden. Zudem kann eine Eintragung nicht einfach wieder rückgängig gemacht werden. Eine eGbR kann also nicht einfach aus dem Register gelöscht werden und dann wieder als klassische GbR auftreten. Sie muss entweder aufgelöst oder in eine Handelsgesellschaft umgewandelt werden. Im Vergleich zur klassischen GbR bedeutet dies mehr Aufwand, der sich vor allem dann lohnt, wenn eure Gesellschaft eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit bedeutet. Wenn ihr euch nur die Büroräume teilt oder ihr nur ein einzelnes Projekt gemeinsam umsetzen möchtet, könnte eine klassische GbR ausreichen.
Die wichtigsten Vorteile der eGbR auf einen Blick
Was du bedenken solltest
Wenn du überlegst, mit anderen Unternehmer*innen zusammenzuarbeiten, werdet ihr irgendwann zu der Frage kommen, welche Rechtsform für euch die Richtige ist. Anhand von einigen Beispielen zeigen wir, wann sich die eGbR als moderne Form der Zusammenarbeit besonders lohnt – und wann ihr lieber eine Alternative wählen solltet.
In diesen Fällen ist eine eGbR genau richtig:
Die eGbR ist weniger geeignet, wenn:
Du und deine Partner*innen seid noch unsicher? Dann bleibt doch erstmal bei einer klassischen GbR. Ihr könnt diese später immer noch in eine eGbR umwandeln, wenn das Geschäft wächst oder sich eure Ansprüche ändern. Eine Pflicht zur Eintragung in das Gesellschaftsregister gibt es nicht.
Denkt aber daran: Auch bei einer eGbR haften grundsätzlich alle Gesellschafter*innen bei dieser Rechtsform mit ihrem Privatvermögen. Wenn ihr das rechtssicher vermeiden möchtet, kann eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH eine Lösung für euch sein.
Um eure GbR in das Gesellschaftsregister eintragen zu lassen, wendet ihr euch an einen Notar oder eine Notarin. Zum Termin bringt ihr die Anmeldung, die von allen Gesellschafter*innen unterzeichnet wurde, mit. Der Notar oder die Notarin leitet die Unterlagen an das örtliche Amtsgericht am Sitz der GbR weiter.
Folgende Informationen müsst ihr für die Eintragung in das Gesellschaftsregister vorlegen:
Die Anmeldung ist mit Kosten verbunden, da Notar*in und Handelsregister Gebühren verlangen. Die Kosten variieren je nach Gemeinde und nach Anzahl der Gesellschafter*innen.
Bei der Gründung einer eGbR gibt es einige rechtliche Punkte zu beachten, die sich vor allem aus der Eintragung ins Register ergeben. Für diese Eintragung benötigt ihr zunächst einen Notar oder eine Notarin, die euch bei der Eintragung begleiten und die Daten zur Gesellschaft an das zuständige Amtsgericht weiterleiten.
Daneben gibt es noch einige weitere formale Anforderungen. Welche das genau sind, hängt von der Tätigkeit ab. Das sind die beiden wichtigsten Standards:
Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist: Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist dringend zu empfehlen. Er regelt das Miteinander und schützt alle Beteiligten. Wenn ihr keinen Vertrag schließt, greifen im Streitfall die gesetzlichen Regelungen, und die sind nicht immer im Interesse der Gesellschafter*innen.
Das sollte im Vertrag geregelt werden:
Grundlegendes
Finanzen
Zusammenarbeit
Zukunftsszenarien
Ein guter Vertrag ist wie eine Versicherung: Im Idealfall brauchst du ihn nie – aber wenn doch, bist du froh, dass du ihn hast.
Einen wirklich hilfreichen Gesellschaftsvertrag zu erstellen, ist nicht einfach. Zwar gibt es einige Vorlagen im Internet, aber es ist wichtig, diese genau an eure Bedürfnisse anzupassen. Im Zweifel kann es sich lohnen, sich juristisch dazu beraten zu lassen.
In diesem Leitfaden haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst, über die ihr euch bei der Vertragsgestaltung Gedanken machen solltet:
Ein guter Gesellschaftsvertrag mag am Anfang aufwendig erscheinen, aber er ist die beste Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Nimm dir die Zeit, alle Punkte sorgfältig zu durchdenken – das zahlt sich später aus! Vergiss nicht, dass ihr im Zweifel alle persönlich für die Schulden der Gesellschaft haftet, auch mit eurem Privatvermögen und auch bei einer eGbR!
Die Kosten für die Gründung einer eGbR setzen sich aus Notarkosten und Gerichtsgebühren zusammen. Sie sind abhängig von der Anzahl der Gesellschafter*innen und vom Geschäftswert. Die gute Nachricht: Du brauchst kein Mindestkapital einzubringen, um eine eGbR zu gründen.
Da die eGbR noch nicht lange existiert, können die Gebühren je nach Bundesland unterschiedlich sein. Frag am besten bei deinem Notar/deiner Notarin nach den konkreten Kosten.
Bei den Steuern und der Buchhaltung gibt es zwischen GbR und eGbR keine großen Unterschiede. Beide Rechtsformen bieten dir eine unkomplizierte Handhabung.
Bei der Buchführung gelten folgende Regeln:
Diese Steuern kommen auf dich zu:
Tipp: Noch mehr Informationen zu diesem wichtigen Thema findest du in unserem Ratgeber Steuern für Selbstständige.
Unabhängig von der Rechtsform bildet eine sorgfältige Buchführung die Grundlage für jeden unternehmerischen Erfolg. Sie hilft dir bei den Steuererklärungen und gibt dir einen klaren Überblick über deine Geschäftszahlen. Dabei unterstützt dich eine gute Buchhaltungssoftware, die speziell auf die Bedürfnisse von Personengesellschaften ausgerichtet ist. (hier findest du noch mehr Tipps zum Thema digitale Buchhaltung).
Bei der Wahl deines Firmennamens für eine GbR oder eGbR gibt es einige Regeln zu beachten. Diese sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, haben sich aber im Laufe der Zeit eingebürgert. Wenn du sie befolgst, bist du auf der sicheren Seite.
Das Wichtigste vorweg: Der Name sollte mindestens einen Namen der Gesellschafter*innen enthalten und darf nicht nur aus einer Geschäftsbezeichnung bestehen. Am Ende des Namens steht der Zusatz "GbR" oder "eGbR".
So könnte euer Firmenname aussehen:
Bei einer eGbR solltet ihr besonders sorgfältig bei der Namenswahl sein. Durch die Eintragung ins Gesellschaftsregister wird der Name offiziell und muss sich eindeutig von anderen eingetragenen Unternehmen unterscheiden. Ein Check beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist hier empfehlenswert.
Das solltet ihr vermeiden:
Ein gut gewählter Firmenname ist wie eine Visitenkarte im Geschäftsleben. Er sollte nicht nur rechtlich einwandfrei sein, sondern auch zu eurem Geschäftsmodell passen und sich gut vermarkten lassen. Wenn ihr einen Fantasienamen verwenden möchtet, solltet ihr euch beraten lassen – das erspart euch später möglicherweise teure Änderungen.
Die eGbR ist eine moderne Rechtsform, die dir als Unternehmer*in neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit bietet. Sie verbindet die Vorteile der klassischen GbR mit mehr Rechtssicherheit und Flexibilität. Ob sie für dich die richtige Wahl ist, hängt von deinen konkreten Plänen ab. Wichtig, wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ein Gesellschaftsvertrag – dann kann die eGbR eine solide Basis für eure unternehmerische Zusammenarbeit sein.
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Die eGbR wird ins Gesellschaftsregister eingetragen und kann dadurch eigenständig Verträge abschließen und vor Gericht auftreten. Die klassische GbR hat diese Möglichkeit nicht.
Die eGbR kann selbstständig Verträge abschließen, Handelsgeschäfte betreiben ohne zur OHG zu werden, und bietet mehr Rechtssicherheit durch die Registereintragung. Außerdem schätzen Banken und Geschäftspartner*innen die Transparenz und die klaren Strukturen.
Die Kosten setzen sich aus der Gewerbeanmeldung (15-60 EUR pro Person), Notarkosten und Gerichtsgebühren für die Eintragung zusammen. Die genauen Kosten hängen u. a. von der Anzahl der Gesellschafter*innen ab.
Ein schriftlicher Vertrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Er regelt das Miteinander und schützt alle Beteiligten bei möglichen Konflikten.
Ja, auch bei der eGbR haftest du wie bei der klassischen GbR unbeschränkt mit deinem Privatvermögen. Dies ist einer der wichtigsten Punkte, die du bei der Entscheidung für diese Rechtsform bedenken solltest.