Das eigene Arbeitszimmer als Betriebsausgabe absetzen? Wir zeigen dir, was es zu beachten gibt! 


Änderungen für Selbstständige in 2025
Das erwartet dich in diesem Jahr

13.01.2025

Ab 2025 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die für Selbstständige, Unternehmer*innen und Verbraucher*innen von Bedeutung sind. Diese Änderungen betreffen unter anderem Steuerregelungen, Sozialleistungen und die Digitalisierung. In diesem Beitrag führen wir dich durch die wichtigsten Anpassungen, damit du bestens vorbereitet bist.

Kleinunternehmerregelung 2025

Wichtige Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung ab 2025: Die Umsatzgrenzen wurden deutlich angehoben. Während bisher ein Vorjahresumsatz von maximal 22.000 Euro und eine Grenze von 50.000 Euro im laufenden Jahr galten, steigen diese Werte nun erheblich. Ab 2025 darf der Nettoumsatz im Vorjahr bis zu 25.000 EUR betragen. Besonders markant ist die Erhöhung der Umsatzgrenze für das laufende Jahr auf 100.000 EUR. Zu beachten ist: Sobald diese Grenzen überschritten werden, verliert man unmittelbar den Kleinunternehmerstatus.

Für Existenzgründer*innen gibt es eine weitere Erleichterung: Die anteilige Berechnung des Prognosezeitraums der Umsätze entfällt. Die Regeelung gilt EU-weit und bietet mehr Flexibilität für kleine Unternehmen. 

Möchtest du mehr darüber wissen? Besuche unsere Seite zur Kleinunternehmerregelung, wo wir alle Details für dich zusammengestellt haben.

Erleichterte Umsatzsteuervoranmeldung

Ab Januar 2025 gelten neue Grenzen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Diese Änderung soll insbesondere kleinere Unternehmen entlasten:

Bei einer Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr von maximal 9.000 EUR (bisher 7.500 EUR) kannst du deine Voranmeldung vierteljährlich statt monatlich einreichen.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Zahllast bis 2.000 EUR: Eine Befreiung von der Voranmeldungspflicht ist möglich
  • Zahllast bis 9.000 EUR: Vierteljährliche Voranmeldung ausreichend
  • Zahllast über 9.000 EUR: Weiterhin monatliche Voranmeldungspflicht

Praxishinweis: Auch wenn du von der vierteljährlichen Abgabemöglichkeit Gebrauch machst, empfiehlt sich eine laufende Buchführung. Dies hilft dir, deine Umsätze und die daraus resultierende Steuerlast im Blick zu behalten.

E-Rechnungspflicht 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmer*innen und Selbstständigen elektronische Rechnungen empfangen und archivieren können. Diese Verpflichtung betrifft insbesondere den Geschäftsverkehr innerhalb der EU und wird schrittweise bis 2028 eingeführt. Zusätzlich bleiben Kleinunternehmer*innen weiterhin von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.

Um die Umstellung zu erleichtern, ist es sinnvoll, frühzeitig in geeignete Software und Archivierungssysteme zu investieren. Eine rechtzeitige Vorbereitung hilft dir, deine Prozesse effizienter zu gestalten und rechtliche Vorgaben einzuhalten.

Erfahre mehr in unserem Artikel zur E-Rechnungspflicht und hol dir praktische Tipps für die Umsetzung.

Digitaler Arbeitsvertrag: Einfacher Vertragsabschluss

Ab Januar 2025 wird der Abschluss von Arbeitsverträgen deutlich vereinfacht: Arbeitgeber*innen können Verträge nun digital per E-Mail als PDF mit elektronischer Signatur versenden. Die bisherige Pflicht zur schriftlichen Aushändigung entfällt damit. Diese Modernisierung beschleunigt besonders die Einstellung von Remote-Mitarbeitern und optimiert den gesamten Einstellungsprozess.

Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Anforderungen und geltenden Ausnahmen findest du in unserem ausführlichen Ratgeber zum digitalen Arbeitsvertrag. Dort erfährst du auch, welche konkreten Voraussetzungen dein Vertrag erfüllen muss.

Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge steigen

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommt es 2025 zu mehreren Anpassungen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt von 1,7% auf 2,5%. Allerdings ist die tatsächliche Erhöhung von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich - einige Kassen verzichten sogar ganz auf eine Erhöhung. Versicherte sollten daher die konkrete Entwicklung bei ihrer Krankenkasse prüfen.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht sich generell um 0,2 Prozentpunkte auf 4,2%. Versicherte mit Kindern profitieren weiterhin von einem ermäßigten Satz von 3,6%.

Auch die Beitragsbemessungsgrenzen werden angehoben:

  • Krankenversicherung: 66.150 EUR pro Jahr
  • Rentenversicherung: 96.600 EUR pro Jahr

Besonders drastische Änderungen gibt es in der privaten Krankenversicherung (PKV): Hier müssen Versicherte je nach Anbieter mit Beitragssteigerungen von bis zu 30% rechnen. Die konkreten Erhöhungen fallen dabei sehr unterschiedlich aus und hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Dem gewählten Tarif
  • Dem individuellen Leistungspaket
  • Dem Alter der versicherten Person
  • Der jeweiligen Versicherungsgesellschaft

Anders als in der GKV, wo Beitragsanpassungen für alle Versicherten einer Kasse gleich ausfallen, sind die Erhöhungen in der PKV also stark individualisiert.

Unsere Seite zur Krankenversicherung für Selbstständige bietet dir umfassende Informationen zu diesen Neuerungen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Verbesserte Zugänglichkeit

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Webseiten, Bankdienstleistungen, Automaten und öffentliche Verkehrsmittel müssen dann barrierefrei gestaltet sein. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern.

Als Unternehmer*in solltest du jetzt prüfen, ob deine Angebote den neuen Anforderungen entsprechen. Besonders bei Webseiten gibt es klare Vorgaben zur Barrierefreiheit. Wir erklären dir auf unserer Seite Barrierefreie Websites, wie du die Umstellung erfolgreich meisterst.

Elterngeld: Neue Einkommensgrenze

Ab April 2025 wird die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld gesenkt - auch für Selbstständige. Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro verlieren den Anspruch. Die bisherige Grenze lag bei 200.000 Euro.

Diese Anpassung soll die Mittel gezielt für Familien mit niedrigerem Einkommen einsetzen. Wenn du wissen möchtest, wie sich diese Änderung auf deine Planung auswirkt, schau dir unsere Ratgeberseite an.

Schufa: Verkürzte Speicherfrist

Informationen über ausgeglichene Zahlungsstörungen werden ab 2025 nur noch 18 Monate gespeichert (statt bisher 36 Monate). Voraussetzung ist, dass die Störung innerhalb von 100 Tagen beglichen wurde und keine weiteren Negativmerkmale vorliegen. Diese Regelung hilft insbesondere Selbstständigen, ihre Bonität schneller zu verbessern.

Einkommenssteuer und Steuerfreibeträge

Der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer wird angehoben. Für Einzelpersonen steigt er auf 12.084 Euro, für gemeinsam veranlagte Personen auf 24.192 Euro. Diese Erhöhung sorgt für eine Entlastung insbesondere kleinerer Einkommen und gibt Selbstständigen mehr Spielraum bei der Planung.

Wohngeld: Mehr Unterstützung

Das Wohngeld wird um durchschnittlich 15 % erhöht. Dies entspricht rund 30 Euro mehr pro Monat. Insgesamt erhalten berechtigte Haushalte ab 2025 im Durchschnitt 400 Euro monatlich. Diese Anpassung soll vor allem Haushalte mit geringem Einkommen entlasten.

Mindestlohn und Anpassungen bei Mini- und Midi-Jobs

Falls du als Selbstständige*r Mitarbeitende beschäftigst, gibt es hier einige Veränderungen: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro pro Stunde. Dadurch erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs von 538 auf 556 Euro pro Monat. Midi-Jobs umfassen künftig Einkommen zwischen 556,01 und 2.000 Euro, bei denen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Fazit: Gut vorbereitet ins Jahr 2025

Die ab 2025 geltenden Neuerungen bringen zahlreiche Anpassungen mit sich, die sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Selbstständige und Unternehmer*innen bieten. Höhere Steuerfreibeträge, angepasste Regelungen zur E-Rechnungspflicht und die Möglichkeiten digitaler Arbeitsverträge können dir helfen, deine Prozesse effizienter zu gestalten. Gleichzeitig erfordern Themen wie die Anpassung der Krankenversicherungsbeiträge oder die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes gezielte Planung.

Nutze die Zeit, um dich umfassend zu informieren, notwendige Schritte zu planen und deine Selbstständigkeit zukunftssicher aufzustellen. Bleib am Ball und profitiere von den Chancen, die diese Änderungen mit sich bringen. Solltest du Fragen haben oder Hilfe benötigen, ist das FIRMENHILFE-Team für dich da!

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