Das eigene Arbeitszimmer als Betriebsausgabe absetzen? Wir zeigen dir, was es zu beachten gibt! 


Wachstumschancengesetz 2024
Erleichterungen für Selbstständige

Inhaltsverzeichnis

12.04.2024

Das Wachstumschancengesetz zielt darauf, Unternehmen steuerlich zu entlasten und von bürokratischen Hürden zu befreien. Es wurde nach langem Streit im März 2024 endlich verabschiedet.  

Viele Unternehmer*innen fragen sich jetzt: Was bringt mir das neue Gesetz? Profitiere ich von den neuen Regeln? Wir schauen uns die wichtigsten Änderungen an.

Was steht im Wachstumschancengesetz?

„Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – so lautet der vollständige Name des Gesetzes. Diese Aneinanderreihung von Versprechungen weckt hohe Erwartungen. Aber werden sie auch eingelöst? 

Zunächst ist wichtig zu wissen, dass die Bundesregierung sich mit ihrem Vorschlag nicht zu 100 Prozent durchsetzen konnte. Das vorliegende Gesetz ist ein Kompromiss. Der war notwendig geworden, weil der ursprüngliche Vorschlag im Bundesrat keine Mehrheit bekommen hat. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurden etliche Maßnahmen gestrichen und das Entlastungsvolumen von 6,3 auf 3,2 Milliarden EUR reduziert.  

Dennoch können sich Selbstständige freuen, etwa über  

  • verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten 
  • weniger Bürokratie für Kleinunternehmer*innen 
  • eine Stärkung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung 

Zu den gekippten Maßnahmen zählt die Anhebung des Grenzwertes für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) von 800 auf 1000 EUR und die Klimaschutz-Investitionsprämie. 

Das Wachstumschancengesetz ist weniger ein eigenständiges Gesetz als vielmehr eine Sammlung von Änderungen bereits bestehender Gesetze. Es wirkt sich an ganz unterschiedlichen Stellen in deinem Unternehmeralltag aus, etwa bei der Buchhaltung oder bei der Steuererklärung.  

Wann tritt das Wachstumschancengesetz in Kraft?

Das Wachstumschancengesetz, das vom Bundestag bereits im November 2023 verabschiedet worden war, ist nach langwierigen Verhandlungen am 28. März 2024 in Kraft getreten. Das bedeutet allerdings nicht, dass alle im Gesetz enthaltenen Änderungen ab diesem Datum wirksam sind. Einige darin enthaltende Änderungen gelten rückwirkend, andere erst in ein paar Jahren. Es ist also wichtig, das Wachstumschancengesetz genau zu lesen. Im Folgenden führen wir das jeweilige Datum, ab dem eine Änderung gilt, daher immer mit an. 

Hörempfehlung:

In Episode #66 des KriseChance-Podcasts diskutieren Marco Habschick und Klaas Haken die Vorteile des neuen Gesetzes für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen. Sie behandeln Themen wie den Wegfall bürokratischer Hürden, verbesserte steuerliche Bedingungen und die Vereinfachung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Hör rein und erfahre, welche Änderungen besonders wichtig sind!

Wen betrifft das Wachstumschancengesetz?

Angesichts zahlreicher Krisen und der unsicheren wirtschaftlichen Situation zielt das Wachstumschancengesetz darauf, die Unternehmen in Deutschland zu stärken und sie durch Steuervereinfachungen finanziell und bürokratisch zu entlasten. So möchte der Gesetzgeber Impulse setzen für mehr Investitionen und Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland sichern. 

Von der Förderung profitieren unter anderem kleine und mittlere Unternehmen und somit auch Soloselbstständige, Kleinunternehmer*innen oder frisch gegründete Startups. Insbesondere durch die Anhebung von Pauschalen und Schwellenwerten bei den Steuern für Selbstständige können sie Geld und Aufwand sparen.

Was beinhaltet das Wachstumschancengesetz?

Die wichtigsten Veränderungen, die sich aus dem Wachstumschancengesetz für Selbstständige ergeben, haben wir hier zusammengefasst:

Vereinfachung für Kleinunternehmer*innen

Kleinunternehmer*innen werden durch das Wachstumschancengesetz weiter entlastet: Sie brauchen keine Umsatzsteuerjahreserklärung mehr einzureichen.  

Hintergrund: Obwohl Unternehmer*innen, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, keine Umsatzsteuer erheben und deshalb auch nicht an das Finanzamt weiterleiten müssen, mussten sie bislang zusammen mit ihrer Einkommensteuererklärung eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben. So konnte das Finanzamt überprüfen, ob ihr Umsatz wirklich unterhalb des Schwellenwertes lag. Diese Verpflichtung fällt dank des Wachstumschancengesetzes weg (ab dem Steuerjahr 2024). 

Geschenke von der Steuer absetzen

Geschenke für Kund*innen oder Geschäftsfreund*innen konnten bisher bis höchstens 35 EUR von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Wert wurde angehoben. Jetzt können Geschenke bis zu 50 EUR (netto) steuerlich geltend gemacht werden.  

Diese neue Regel gilt für alle Geschenke, die du ab dem 1. Januar 2024 verschenkst. Achtung: Gibst du mehr Geld für ein Geschenk aus, sind die kompletten Kosten nicht mehr abzugsfähig.

Weniger Aufwand: Einnahmen-Überschussrechnung statt Bilanz

Selbstständige, die nicht bilanzierungspflichtig sind, können ihr zu versteuerndes Einkommen mit einer einfachen Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln. Sie müssen also keine komplizierte Bilanz erstellen (bzw. durch ihr Steuerbüro erstellen lassen).  

Eine EÜR dürfen Unternehmen einreichen, deren Umsatz bzw. Gewinn bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde diese Grenzwerte erhöht. Lagen sie bislang bei 600.000 EUR Umsatz und 60.000 EUR Gewinn pro Jahr, gelten ab dem Steuerjahr 2024 die neuen Werte von 800.000 EUR Umsatz und 80.000 EUR Gewinn. Es kommen also mehr Unternehmen als bisher in den Genuss der vereinfachten EÜR. 

Diese Regel wird ab dem Steuerjahr 2024 wirksam. Falls du 2023 an der Grenze zur Buchführungspflicht standest, kannst du vermutlich aufatmen. Dank der höheren Umsatz- und Gewinngrenzen kannst du die Pflicht zur Bilanz und damit zur doppelten Buchführung abwenden.

Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer schont die Kasse

Normalerweise müssen Unternehmen die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, sobald sie eine Dienstleistung oder ein Produkt verkauft haben – und das unabhängig davon, ob die entsprechende Rechnung schon bezahlt wurde oder nicht. Dies nennt man Soll-Versteuerung. Es gibt jedoch die Möglichkeit, auf die sogenannte Ist-Versteuerung umzusteigen. Hierbei wird die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt gezahlt, wenn der Kunde die Rechnung wirklich beglichen hat. Dies schont die Liquidität des Unternehmens, da es die Umsatzsteuer nicht aus eigenen Mitteln vorstrecken muss.  

Bisher durften nur Unternehmen mit einem Umsatz unter 600.000 EUR pro Jahr die Ist-Besteuerung wählen. Das Wachstumschancengesetz hebt die Umsatzgrenze auf 800.000 EUR an, wodurch mehr Unternehmen von dieser Regelung profitieren können (ab dem Steuerjahr 2024).  

Steuern sparen dank degressiver Abschreibung

Das Wachstumschancengesetz sieht vor, dass Selbstständige die Ausgaben für neue Maschinen, Fahrzeuge oder Computer vorübergehend nach der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) abschreiben können. Bei der degressiven Abschreibung sind die Abschreibungsbeträge am Anfang höher und sinken dann von Jahr zu Jahr. Im Vergleich zur linearen Abschreibung führt sie zu einer schnelleren Abschreibung und damit zu größeren steuerlichen Entlastungen in den ersten Jahren nach der Anschaffung.  

Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung gibt es für Wirtschaftsgüter, die du zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2024 kaufst. Ab dem 1. Januar 2025 steht wieder nur die lineare Abschreibungsmethode zur Auswahl. Es kann daher schlau sein, geplante Investitionen vorzuziehen. Besprich das Thema am besten mit deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin. 

Das Wachstumschancengesetz sieht die degressive Abschreibung vorübergehend auch für Investitionen im Wohnungsbau vor. Hier ist der Baubeginn maßgeblich: Er muss nach dem 30. September 2023, aber vor dem 1. Oktober 2029 erfolgt sein. 

Sonderabschreibungen für Selbstständige

Unter bestimmten Voraussetzungen können kleine und mittlere Unternehmen (bis zu einem Gewinn von 200.000 EUR im Vorjahr) neben der regulären Abschreibung von Investitionskosten eine sogenannte Sonderabschreibung geltend machen. Diese beträgt dank des Wachstumschancengesetzes jetzt 40 Prozent der Kosten statt wie bisher 20 Prozent.  

Die neue Regel zur Sonderabschreibung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024.

Neuer Grenzwert bei der Umsatzsteuervoranmeldung

Bislang waren Unternehmer*innen, die im Vorjahr weniger als 1000 EUR Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen mussten, von der Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung befreit. Dieser Schwellenwert wurde mit dem Wachstumschancengesetz auf 2000 EUR angehoben. Er gilt ebenfalls ab dem Steuerjahr 2024.

Neue Regeln für den Verlustvortrag

Die neuen Regeln für den Verlustvortrag dürften nur für wenige Selbstständige relevant sein, denn sie beziehen sich auf Verluste, die eine Million EUR überschreiten. Solltest du davon gar nicht betroffen sein, kannst du diesen Absatz getrost überspringen.  

Über den Verlustvortrag kannst du die Verluste aus einem Steuerjahr mit Gewinnen aus zukünftigen Steuerjahren verrechnen. Verluste bis ein Million EUR (Ledige) bzw. zwei Millionen EUR (Verheiratete) kannst du vollständig vortragen.  

Die neuen Regeln für den Verlustvortrag sehen verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für den Teil der Verluste vor, die über eine bzw. zwei Millionen EUR hinausgehen. Für diesen Teil ist der Verlustvortrag auf 60 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Verlustvortragsjahres beschränkt. Dieser Wert wird vorübergehend auf 70 Prozent angehoben (gilt für die Steuerjahre 2024 bis 2027).

Steuervergünstigung für E-Autos

Das neue Wachstumschancengesetz bringt Vorteile für die Freund*innen von teuren vollelektrischen Dienstwagen: Auch diese können jetzt von Steuervorteilen profitieren. Der maximale Preis für E-Autos, bei denen steuerliche Vergünstigungen greifen, wurde von 60.000 auf 70.000 EUR erhöht. Dadurch soll der Kauf dieser Fahrzeuge attraktiver gemacht werden.  

Die neuen Regelungen gelten für Dienstwagen, die seit Anfang 2024 angeschafft wurden.

E-Rechnung wird schrittweise eingeführt

Gemäß dem Wachstumschancengesetz sind Unternehmen, die im B2B-Bereich tätig sind, zukünftig verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Dabei handelt es sich um Rechnungen, die in einem maschinenlesbaren Datensatz versendet und automatisiert empfangen und weiterverarbeitet werden können.  

Mit der Pflicht zur E-Rechnung wird in Deutschland eine entsprechende EU-Verordnung umgesetzt. Deren Ziel ist es, ein einheitliches elektronisches Meldesystem zu schaffen und Umsatzsteuerbetrug zu vermeiden. Als Unternehmer*in solltest du die neue Pflicht als Chance ansehen, deine Buchhaltung zu automatisieren und zu vereinfachen.  

Die Pflicht zur E-Rechnung für alle Branchen und Unternehmen wird ab dem 1. Januar 2025 eingeführt. Übergangsweise können Unternehmen auch nach dem Stichtag noch Papierrechnungen oder digitale Rechnungen ausstellen, die nicht dem vorgegebenen Format entsprechen (z. B. PDF). Dies setzt jedoch die Zustimmung des empfangenden Unternehmens voraus. Die Übergangsfrist endet am 31.Dezember 2026. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 800.000 EUR verlängert sie sich bis Ende 2027. 

Ab dem 1. Januar 2028 sind alle Unternehmen zur E-Rechnung verpflichtet, die Geschäfte mit anderen Unternehmen machen. 

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Fazit: Wachstumschancengesetz 2024 – was bringt es?

Das Wachstumschancengesetz 2024 setzt Impulse für eine stärkere Wirtschaft in Deutschland. Auch wenn ein Teil der ursprünglich geplanten Maßnahmen im Verhandlungsprozess gekippt wurde, bringt es Unternehmen in Deutschland einige Vorteile. Durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten schont es deine Liquidität und eröffnet neue Wachstumschancen.  

Falls du Investitionen planst, solltest du die neuen Regelungen und ihre Wirkungszeiträume berücksichtigen – es kann finanziell einen großen Unterschied machen, wann und wie du deine Investitionskosten von der Steuer absetzen kannst. 

Auf die Einführung der E-Rechnung sollten sich alle Unternehmen und Selbstständigen einstellen. Die finale und verpflichtende Einführung für alle scheint zwar noch in weiter Ferne – aber je früher du dich mit dem Thema auseinandersetzt, umso besser. Denk daran: Einmal eingeführt, spart dir die E-Rechnung viel Arbeit und bringt dein Unternehmen in Sachen Digitalisierung einen großen Schritt nach vorn.  

Besonders kleine Unternehmen und Soloselbstständige profitieren zudem von Erleichterungen bei der Umsatzsteuer. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Raum für das, was wirklich zählt: dein Geschäftswachstum.

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