Das eigene Arbeitszimmer als Betriebsausgabe absetzen? Wir zeigen dir, was es zu beachten gibt!
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit wird die Verpflichtung zur Barrierefreiheit, die bisher nur für öffentliche Einrichtungen galt, auf privatwirtschaftliche Unternehmen ausgeweitet. Daraus folgt, dass ab dem Stichtag alle Unternehmenswebsites barrierefrei sein müssen.
Was das für dich bedeutet und du jetzt tun musst, erfährst du hier. Keine Sorge – Barrierefreiheit ist nicht nur machbar, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile für dein Unternehmen!
Barrierefreiheit im Allgemeinen soll die Teilhabe aller Menschen am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dafür sind Orte, Transportmittel und Kommunikationswege so zu gestalten, dass sie für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass ein Formular auch in leichter Sprache zur Verfügung steht oder dass ein Gebäude mit Rampen und Fahrstühlen ausgestattet ist.
Behörden und öffentliche Stellen sind schon seit einiger Zeit dazu verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird diese Pflicht auf private Unternehmen ausgeweitet.
Du solltest also dein Angebot jetzt daraufhin überprüfen, ob es unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt. Kommerzielle Websites oder Apps sind auf jeden Fall betroffen und müssen ab Juni 2025 für alle Menschen zugänglich sein, unabhängig von möglichen Einschränkungen oder Behinderungen.
Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie so gestaltet ist, dass alle Menschen sie nutzen können, unabhängig davon, ob sie körperliche, sensorische oder kognitive Einschränkungen haben (ggf. auch mit Hilfsmitteln wie Screenreadern oder speziellen Eingabegeräten).
Es gibt vier Kriterien für barrierefreie Websites:
Wenn eine Website diese vier Anforderungen erfüllt, ist sie barrierefrei und entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Tipp: Du hast noch gar keine Website oder möchtest dir nach langer Zeit eine neue erstellen? Hol dir die besten Tipps in unserem Ratgeber Website erstellen. Dein Weg zum professionellen Online-Auftritt.
Barrierefreiheit im Web soll es allen Menschen ermöglichen, uneingeschränkt an der digitalen Welt teilzuhaben. Das hilft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch älteren Personen, Personen, die nicht so gut Deutsch sprechen, und Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien. Und auch alle anderen profitieren von barrierefreien Websites, etwa von einer übersichtlichen Struktur, einer verständlichen Sprache und einer einfachen Bedienbarkeit. Barrierefreiheit verbessert die Nutzerfreundlichkeit deiner Website, zahlt auf dein Markenimage ein und stärkt gleichzeitig die SEO-Performance. Eine barrierefreie Website kann zudem ein starkes Verkaufsargument sein und deine Marketingstrategie stützen. Sie zeigt, dass dein Unternehmen inklusiv und zukunftsorientiert ist (noch mehr Wissenswertes zum Thema Marketing erfährst du übrigens in unserem Ratgeber Marketing und Vertrieb. Unterschiede und Gemeinsamkeiten).
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Das BFSG setzt die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie in nationales Recht um und verpflichtet Unternehmen, unter anderem ihre Websites bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Auch Apps, Online-Buchungsportale und bestimmte Produkte müssen ab diesem Stichtag für alle Menschen uneingeschränkt zugänglich sein.
Für Betreiber*innen von Onlineshops bedeutet das BFSG, dass sämtliche Kaufprozesse, von der Produktauswahl bis zur Bezahlung, barrierefrei zugänglich sein müssen. Achte darauf, dass deine Produktseiten klar strukturiert sind, Bilder mit Alt-Texten versehen werden und der Checkout-Prozess auch ohne Maus bedienbar ist. So stellst du sicher, dass wirklich alle Kund*innen problemlos bei dir einkaufen können (für mehr Informationen empfehlen wir dir den Ratgeber Erfolgreich einen eigenen Onlineshop eröffnen).
Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die die betroffenen Produkte (siehe nächster Abschnitt) herstellen, importieren oder vertrieben, sowie für Anbieter von Dienstleistungen, die online oder über andere digitale Kanäle angeboten werden. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen und weniger als zehn Mitarbeiter*innen haben oder einen Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro erzielen.
Im ersten Absatz des BFSG werden alle Produkte und Dienstleistungen aufgezählt, die barrierefrei gestaltet werden müssen. Wenn du deine Produkte oder Dienstleistungen dort nicht findest, musst du die Anforderungen des BFSG nicht beachten. Allerdings hindert dich niemand daran, deine Produkte und Dienstleistungen freiwillig barrierefrei anzubieten. In Anbetracht der demografischen Entwicklung und einer älter werdenden Kundschaft kann Barrierefreiheit nicht nur ein Zeichen für Qualität sein, sondern dir auch einen klaren Wettbewerbsvorteil verschaffen. Es ist außerdem denkbar, dass der Geltungsbereich des BFSG in den kommenden Jahren auf weitere Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet wird – sei also bereit, vorauszugehen und deine Position zu stärken.
Das BFSG betrifft unter anderem folgende Produkte:
Dienstleistungen, für die Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben ist, sind zum Beispiel:
Bisher galt die Pflicht zur Barrierefreiheit nur für öffentliche Einrichtungen. Mit dem BFSG wird diese Pflicht erstmals auf private Wirtschaftsakteure ausgeweitet, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen anbieten.
Beschlossen ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schon lange, aber es tritt erst zum 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Stichtag müssen alle kommerziellen Websites barrierefrei sein. Für bestimmte Altinhalte gibt es Übergangsregelungen, die bis 2030 gelten.
Zunächst solltest du den aktuellen Zustand deiner Website prüfen. Im Netz findest du kostenlose Tools, die dir helfen, Schwachstellen in der Barrierefreiheit zu identifizieren. Sie bieten eine erste Einschätzung der Barrierefreiheit deiner Website und zeigen auf, wo Handlungsbedarf besteht. Auf Basis dieser Ergebnisse kannst du gezielte Maßnahmen ergreifen, um deine Website barrierefrei zu gestalten.
Du kannst auch selbst ausprobieren oder von Freund*innen und Mitarbeiter*innen ausprobieren lassen, ob sich deine Website barrierefrei nutzen lässt. Versuche zum Beispiel, alle Angebote anzusteuern, ohne die Maus zu benutzen, oder lass dir die Inhalte von einem Screenreader vorlesen – alles, was fehlt, solltest du durch Alt-Texte ergänzen.
Einige Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sind relativ einfach umzusetzen. Starte am besten mit der Homepage, mit den Informationen zum Datenschutz, dem Impressum und den Kontaktmöglichkeiten. Arbeite dich dann weiter voran, indem du die wichtigsten Unterseiten, Tools und Formulare in Angriff nimmst, bis du – möglichst bis zum Stichtag – sämtliche Inhalte deiner Website überprüft und angepasst hast.
Das kannst du tun, um Barrierefreiheit auf deiner Website zu gewährleisten:
Wir empfehlen, auf deiner Website eine Kontaktmöglichkeit anzugeben, unter der die Besucher*innen Barrieren melden können. So signalisierst du, dass du wirklich darum um Barrierefreiheit bemüht bist, und du kannst dein Angebot schrittweise immer besser machen.
Außerdem könntest du eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website veröffentlichen, in der du darlegst, wie du für Barrierefreiheit sorgst und welche Teile der Website den Anforderungen des BGSG noch nicht entsprechen.
Schau dir am besten ein paar Websites von öffentlichen Stellen und Behörden an, die schon länger zur Barrierefreiheit verpflichtet sind. Dort kannst du sehen, wie sich die Anforderungen des Barrierefreiheitsförderungsgesetzes umsetzen lassen. Auch Vorlagen für Erklärungen zur Barrierefreiheit findest du dort, die du für deine eigene Website anpassen kannst.
Zugegeben: Ganz ohne Aufwand geht es nicht. Aber tröste dich mit dem Gedanken, dass eine barrierefreie Website dir hilft, dich erfolgreich zu positionieren. Deine Website wird von Suchmaschinen besser verstanden und dadurch höher gerankt. Dies führt zu einer verbesserten Sichtbarkeit, zu mehr organischem Traffic und damit im Idealfall zu mehr Umsatz.
Wenn deine Website nach dem 28. Juni 2025 nicht den Anforderungen entspricht, kann die Marktüberwachungsbehörde in deinem Bundesland dich dazu auffordern, das zu ändern. Kommst du dieser Aufforderung nicht nach, musst du damit rechnen, dass du irgendwann abgemahnt und zu einem Bußgeld verdonnert wirst. Außerdem kann die Marktüberwachungsbehörde im Extremfall sogar die Sperrung deiner Website anordnen. Um dir diesen Ärger zu ersparen ist es wichtig, dass du bis zum Stichtag deine Website und ggf. deine Produkte und Dienstleistungen überarbeitet hast.
Barrierefreiheit sollte für dich aber nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung sein, sondern auch eine Frage der sozialen Verantwortung. Deshalb gibt es keinen Grund, bis zum Juni 2025 zu warten. Je früher deine Website barrierefrei ist, desto besser ist es für deine Kund*innen und für dein Unternehmen.
Die Marktüberwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer sind für die Überprüfung der Einhaltung des BFSG zuständig. Verbraucher*innen sowie anerkannte Verbände können Verstöße melden und rechtliche Schritte einleiten.
Überall, wo du „nein“ angekreuzt hast, solltest du tätig werden. Gehe Schritt für Schritt voran und sorge so jeden Tag dafür, dass die Welt ein kleines bisschen inklusiver und gerechter wird.
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine große Chance, deine Website benutzerfreundlicher und zugänglicher zu gestalten. Eine barrierefreie Website verbessert die SEO-Performance, erhöht die Reichweite und stärkt das positive Image deines Unternehmens. Je früher du mit der Umsetzung beginnst, desto besser bist du auf den Stichtag im Juni 2025 vorbereitet. Die Herausforderung ist groß, aber der Aufwand lohnt sich – für dich und für deine Nutzer*innen.
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Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie für alle Menschen uneingeschränkt zugänglich ist. Das ist besonders wichtig für Menschen mit Behinderungen, für ältere Menschen oder für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen.
Um eine Website barrierefrei zu gestalten, erhöhe die Kontraste, passe die Schriften an, stelle sicher, dass die Seite ohne Maus bedienbar ist, und versehe Bilder sowie Videos mit Alternativtexten. Achte außerdem auf eine verständliche Sprache und eine klare Struktur.
Die Kosten für eine barrierefreie Homepage variieren je nach Umfang und Komplexität der Seite. Einige Maßnahmen kannst du einfach und kostengünstig selbst umzusetzen, während eine vollständige Überarbeitung etwa eines Onlineshops höhere Investitionen erfordern kann.
Ja, ab dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für alle kommerziellen Websites in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen müssen ihre Websites und digitalen Angebote bis zu diesem Stichtag barrierefrei gestalten.