Finanzen

Wohngeldreform
Das bringt das neue "Wohngeld Plus"

30.12.2022

Ob beim Einkauf im Supermarkt oder bei der Abrechnung der Nebenkosten: Wir alle merken, dass unsere Lebenshaltungskosten in den vergangenen Monaten erheblich gestiegen sind. 

In dieser Situation reicht bei vielen Menschen das Geld nicht mehr – auch wenn sie berufstätig sind. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung für 2023 die große Wohngeldreform beschlossen. Ziel ist es, Menschen mit geringem Einkommen mit dem sogenannten Wohngeld Plus zu entlasten.

In diesem Artikel erklären wir, worum es bei der Wohngeldreform geht, wer einen Anspruch auf Wohngeld hat und wie es beantragt werden kann.

Wohngeld – das sind die Fakten

  • Ab dem 1. Januar 2023 bekommen mehr Haushalte in Deutschland Wohngeld.
  • Der durchschnittliche Betrag erhöht sich von 180 auf 370 EUR im Monat.
  • Ab Januar wird der Heizkostenzuschuss in das Wohngeld integriert.
  • Wohngeld steht dir zu, wenn du angestellt oder selbstständig bist, aber deine Einnahmen für deine Lebenshaltungskosten nicht reichen.
  • Du erhältst kein Wohngeld, wenn du bereits Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld 2 oder Hartz IV genannt) beziehst.
  • Wie hoch das Wohngeld ist, hängt von der Größe des Haushalts, dem Haushaltseinkommen und der Miete ab.
  • Das Antragsformular bekommst du beim Amt (zuständig sind die Wohngeldstellen an deinem Wohnort) oder online.

Wohngeld: Was ist das?

Es handelt sich beim Wohngeld um einen monatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Damit sollen Menschen mit geringem Einkommen unterstützt werden, ihre Miete zu zahlen, und davor bewahrt werden, eine Grundsicherungsleistung beantragen zu müssen. Wohngeld steht auch jenen zu, die ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzen und dennoch wenig Geld zur Verfügung haben.

Oft wissen die Menschen jedoch nicht, dass sie Anspruch auf diese staatlichen Leistungen haben. Wenn du also merkst, dass dein Geld knapp ist, prüfe vorsichtshalber, ob du vielleicht anspruchsberechtigt bist. Insbesondere, da die Einkommensgrenze zum 1. Januar 2023 im Zuge der Wohngeldreform deutlich angehoben wurde.

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Wie hoch ist das Wohngeld?

Für die Höhe des Wohngeldes gibt es keinen pauschalen Betrag, der gleichermaßen für alle gilt. Die Berechnung des Wohngeldes hängt vielmehr von den folgenden Faktoren ab:

  • Wie viele Personen leben in deinem Haushalt?
  • Wie hoch sind die Einnahmen aller Haushaltsmitglieder insgesamt?
  • Wie hoch ist deine/eure Miete?
  • Wo wohnst du?

Die Berechnung basiert auf dem Verhältnis zwischen deinen Einnahmen und deinen Ausgaben fürs Wohnen. Bisher wurde nur die Bruttokaltmiete bezuschusst – das entspricht der Miete inklusive der Kosten für Kalt- und Abwasser, Hausverwaltung etc. Mit der Wohngeldreform 2023 und dem „Wohngeld Plus“ werden nun auch die Kosten für Warmwasser und Heizung einberechnet. 

Ab Januar 2023 verdoppelt sich der monatliche Regelsatz im Durchschnitt nahezu. Er steigt von 180 auf 370 EUR.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Du kannst Wohngeld beantragen, wenn du zwar ein eigenes Einkommen hast, aber dies nicht genügt, um Miete, Heizung und Strom vollständig zu zahlen. Das Wohngeld richtet sich somit an Selbstständige, Angestellte, Rentner*innen oder Arbeitslose, die Arbeitslosengeld 1 beziehen.

Eine Hauptvoraussetzung für den Bezug von Wohngeld ist, dass du deinen Lebensunterhalt und einen Teil deiner Wohnkosten von deinem eigenen Einkommen bezahlen kannst und du keine weiteren staatlichen Leistungen, die schon eine Unterstützung bei den Wohnkosten beinhalten, erhältst. So können beispielsweise Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld 2/Hartz IV) und Wohngeld nicht zeitgleich bezogen werden.

Wohngeldreform: Worum geht es dabei?

Die Preise für Energie und Lebensmittel sind insbesondere wegen des Ukrainekrieges stark angestiegen. Diese Preissteigerungen sind von Personen mit geringem Einkommen kaum zu tragen. Mit der Wohngeldreform 2023 möchte die Bundesregierung verhindern, dass diese Menschen sich verschulden oder in Armut geraten. 

Das Wohngeld gehört mit zum dritten Entlastungspaket, welches auch die Einführung des Bürgergeldes beinhaltet.

Was ändert sich beim Wohngeld 2023?

Mit dem „Wohngeld Plus“ wurden die Obergrenzen fürs Einkommen zum Januar 2023 deutlich angehoben. Wer bisher keinen Anspruch auf Wohngeld hatte, kann nun möglicherweise von der Wohnkostenunterstützung profitieren. Die Bundesregierung erwartet, dass mit Eintritt der Wohngeldreform dreimal so viele Haushalte Wohngeld beziehen können als vor der Reform. 

Darüber hinaus wird die monatliche Wohngeld-Auszahlung von durchschnittlich 180 auf 370 EUR erhöht. Anfallende Heizkosten werden mit einer Pauschale von zwei EUR pro Quadratmeter Wohnfläche einbezogen. 

Die Bundesregierung und die Bundesländer planen fast zwei Milliarden EUR zusätzlich pro Jahr für die Wohngeldreform 2023 ein.

Wer bekommt Wohngeld?

Mit der Wohngeldreform 2023 erhalten mehr Haushalte Wohngeld, da die Grenze des „geringen Einkommens“ nach oben angepasst wurde. Dadurch steigt die Anzahl der Wohngeldberechtigten von 600.000 auf rund zwei Millionen. 

Ob du Wohngeld erhältst, kannst du mithilfe des Wohngeldrechners oder über die Wohngeldtabelle herausfinden. Diese findest du auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?

Im Zeitraum von September bis Dezember 2022, als die Wohngeldreform noch nicht wirksam war, gab es für alle Empfänger*innen von Wohngeld als kurzfristige Entlastung einen Zuschuss zu den Heizkosten (Heizkostenzuschuss 2). Ab 1. Januar 2023 ist der Heizkostenzuschuss dauerhaft im Wohngeld integriert und wird nicht mehr getrennt ausgezahlt.

Ab wann gilt das neue „Wohngeld Plus“?

Das „Wohngeld Plus“ gilt seit dem 1. Januar 2023. Du solltest damit rechnen, dass viele Personen einen Antrag auf Wohngeld stellen werden und es daher einige Monate dauern kann, bis dein Antrag bewilligt wird und du das Geld auf deinem Konto hast. Das Gute: Die Behörden planen einige Vereinfachungen bei der Bearbeitung und haben vermehrt Personal eingestellt. Ob dies jedoch ausreichend ist, bleibt abzuwarten. Es ist in jedem Fall sinnvoll, das Wohngeld so schnell wie möglich zu beantragen, denn der Anspruch auf Wohngeld gilt ab dem Monat, in dem der Antrag von dir gestellt wurde.

Wie und wo kann ich das Wohngeld beantragen?

Für den Antrag auf Wohngeld ist das Wohngeldamt in deiner Region zuständig. In Hamburg waren das bislang die Sozialen Dienstleistungszentren in den Bezirksämtern. Ab Januar 2023 gibt es eine Zentrale Wohngeldstelle. Dort werden alle Neuanträge bearbeitet, die ab Januar 2023 gestellt werden. Hast du schon vor der Reform Wohngeld bekommen und musst jetzt nur noch einen Folgeantrag stellen, bleibt die bisherige Wohngeldstelle im Bezirk zuständig. 

Fülle das Antragsformular entsprechend den Vorgaben aus. Den Antrag kannst du auch ohne Termin vor Ort beim zuständigen Amt abgeben. Damit dein Antrag schnell und unkompliziert bearbeitet werden kann, solltest du außerdem die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Mietvertrag
  • Aktuelle Mietrechnung (das kann auch ein Kontoauszug sein)
  • Personalausweis (oder Reisepass bzw. Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung
  • Abrechnung des Kaltwassers
  • Einkommensnachweis

Denk daran: Warte nicht zu lange, deinen Antrag zu stellen. Das Wohngeld gilt ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst und kann nur bis zu diesem Datum rückwirkend ausgezahlt werden.

Fazit: Alles über die Wohngeldreform 2023

Das Wohngeld ist eine der staatlichen Unterstützungsleistungen, die auch für Selbstständige greifen, deren Betrieb nicht genug Einnahmen bringt. Wenn dein Geld knapp ist, zögere deshalb nicht, einen Antrag zu stellen – so hast du mehr finanzielle Sicherheit und kannst unter Umständen sogar Schulden vermeiden. 

Was ändert sich mit der Wohngeldreform?

  • Mehr Menschen erhalten Anspruch auf Wohngeld.
  • Der Wohngeldbetrag wird angehoben.
  • Heizkosten werden bei der Berechnung des Wohngeldes einbezogen.

Deine Chancen auf Wohngeld sind mit der Wohngeldreform erheblich gestiegen und du kannst dich über einen höheren Zuschuss zu deinen Mietkosten freuen.

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bhp