Das eigene Arbeitszimmer als Betriebsausgabe absetzen? Wir zeigen dir, was es zu beachten gibt! 


Gewerbe abmelden
Alles, was du zur Gewerbeabmeldung wissen musst

28.01.2025

Die Entscheidung steht fest: Du möchtest dein Gewerbe abmelden. Ob aufgrund wirtschaftlicher Herausforderungen, wegen eines Umzugs oder weil du dich beruflich neu orientieren willst – der Schritt will gut überlegt und vorbereitet sein.

Wir von der Firmenhilfe Hamburg zeigen dir Schritt für Schritt, was du bei der Gewerbeabmeldung beachten solltest und welche Alternativen es gibt. Erfahre hier, wo und wie du dein Gewerbe abmeldest, welche Unterlagen du dafür benötigst, welche Folgen die Gewerbeabmeldung hat und welche Alternativen dir offenstehen.

Definition: Gewerbe abmelden

Als Gewerbetreibende*r bist du gesetzlich verpflichtet, die Behörden zu informieren, wenn du deine selbstständige Tätigkeit beendest. Auch wenn du die Rechtsform deines Gewerbes änderst, ist eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich: Zunächst meldest du deinen Betrieb unter der bisherigen Rechtsform ab, anschließend meldest du ihn unter der neuen Rechtsform wieder an. Das gleiche gilt bei einem Umzug in eine andere Gemeinde. 

Für Gewerbe-Abmeldungen ist das Gewerbeamt zuständig. In Hamburg kannst du deine Gewerbe-Abmeldung bei den Bezirksämtern, aber auch bei der Handelskammer oder Handwerkskammer abgeben. 

Plane für die Betriebsaufgabe genügend Zeit ein – erfahrungsgemäß dauert der gesamte Prozess einige Monate. In dieser Zeit laufen die Geschäfte meist langsam aus, offene Forderungen werden beglichen und du musst eine Schlussbilanz sowie die abschließende Steuererklärung erstellen (informiere dich hier, wie du deine Steuererklärung selber machen kannst – auch wenn du selbstständig bist). Auch die Überführung von Betriebsvermögen in dein Privatvermögen braucht ihre Zeit.

Fristen und Voraussetzungen: Wann muss ich mein Gewerbe abmelden?

Du musst dein Gewerbe abmelden, wenn einer dieser drei Fälle eintritt:

  • Du beendest deine gewerbliche Tätigkeit komplett
  • Du verlegst deinen Betrieb in einen anderen Zuständigkeitsbereich
  • Du änderst die Rechtsform deines Unternehmens

Als Gewerbetreibende*r bist du verpflichtet, die Behörden unverzüglich über die Aufgabe (oder den Umzug) deines Betriebs zu informieren. In Einzelfällen wird eine rückwirkende Abmeldung akzeptiert, sofern du nachweisen kannst, dass du ab dem angegebenen Datum nicht mehr gewerblich tätig warst. Wenn die Einstellung des Betriebs eindeutig feststeht und du dein Gewerbe nicht selbst abmeldest, kann die Abmeldung auch von Amts wegen vorgenommen werden.

Um Ärger zu vermeiden, solltest du aber nicht zu lange warten. Informiere die Behörden direkt, sobald du deine selbstständige Tätigkeit beendest. 

Du meldest dein Gewerbe ab, wenn du:

  • als Einzelunternehmer*in tätig bist,
  • geschäftsführungsberechtigte*r Gesellschafter*in einer Personengesellschaft bist,
  • persönlich haftende*r Gesellschafter*in einer Kommanditgesellschaft (KG) bist,
  • geschäftsführungsbefugte*r Kommanditist*in einer KG bist oder
  • als gesetzliche*r Vertreter*in einer Kapitalgesellschaft (zum Beispiel GmbH oder AG) handelst.

Die Gewerbeabmeldung ist der offizielle Schlusspunkt deiner unternehmerischen Tätigkeit – zumindest in ihrer bisherigen Form.

Gewerbeabmeldung für Freiberufler*innen und Gesellschaften

Es ist bereits angeklungen: Welche behördlichen Schritte vor dir liegen, wenn du deine Selbstständigkeit beendest, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Gewerbetreibende wenden sich an das Gewerbeamt. Das gilt auch für Kleinunternehmer*innen, die gewerblich tätig sind. 

Freiberufler*innen hingegen informieren ihr Finanzamt über die Beendigung der selbstständigen Tätigkeit. Die meisten Finanzämter stellen dafür ein Formular zur Verfügung, aber eine formlose Mitteilung genügt auch.

Bei einigen Rechtsformen müssen vor der Abmeldung beim Gewerbe -oder Finanzamt bestimmte formelle Schritte erfolgen: 

  • GmbH oder UG: Hier ist eine offizielle "Liquidation" erforderlich. Der Prozess ist streng geregelt und muss notariell begleitet werden.
  • GbR oder andere Personengesellschaften: Die "Auflösung" erfordert einen Gesellschafterbeschluss und ggf. weitere formelle Schritte, insbesondere bei einer eGbR

In diesen Fällen sollte die eigentliche Gewerbeabmeldung (bei gewerblichen Gesellschaften) bzw. die Abmeldung beim Finanzamt (bei Freiberufler-GbRs) erst ganz am Ende des Prozesses erfolgen.

Kleingewerbe oder Kleinunternehmen abmelden

Als Betreiber*in eines Kleingewerbes genießt du zwar einige Vorteile – etwa vereinfachte Buchführung und steuerliche Privilegien. Bei der Gewerbeabmeldung gelten für dich aber die gleichen Regeln wie für alle anderen Gewerbetreibenden. Du musst auch dein Kleingewerbe beim zuständigen Bezirksamt abmelden und brauchst dafür dieselben Unterlagen wie andere Gewerbetreibende.

Auch wenn du dein Gewerbe als Kleinunternehmer*in im Sinne des Umsatzsteuergesetzes betreibst und von der Kleinunternehmerregelung profitierst, musst du eine ordnungsgemäße Gewerbeabmeldung vornehmen. Die steuerlichen Vereinfachungen entbinden dich nicht von dieser Pflicht.

Gewerbe abmelden: Diese Unterlagen benötigst du

Für die Abmeldung deines Gewerbes brauchst du ein paar wichtige Unterlagen. Hier erfährst du, was du zusammensuchen musst:

  • Das Abmeldeformular
    In Hamburg kannst du ein vorgefertigtes Formular für die Gewerbeabmeldung direkt bei den Bezirksämtern bekommen oder von der Website herunterladen. Das Ausfüllen ist unkompliziert, aber achte darauf, dass alle Angaben stimmen.
  • Persönliche Dokumente
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (in Kopie, wenn du deine Gewerbeabmeldung abgibst)
    • Bei Vertretung: Eine Vollmacht und Ausweiskopie der vertretenen Person
  • Gewerbebezogene Unterlagen
    • Falls dein Betrieb eingetragen ist: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, dem Genossenschaftsregister oder dem Vereinsregister (in Kopie)
  • Besonderheit bei Personengesellschaften: 
    Wenn du eine Personengesellschaft betreibst, müssen alle geschäftsführenden Gesellschafter*innen jeweils ein eigenes Abmeldeformular ausfüllen.

Erkundige dich am besten vorab bei deinem zuständigen Bezirksamt oder Gewerbeamt, ob in deinem speziellen Fall noch weitere Unterlagen erforderlich sind. So ersparst du dir mehrfache Behördengänge.

Was muss ich tun, um ein Gewerbe abzumelden? Deine Schritt-für-Schritt-Anleitung

So meldest du dein Gewerbe sicher und unkompliziert ab:

1. Entscheidung überprüfen
Bist du dir sicher, dass du dein Gewerbe komplett abmelden möchtest? Prüfe auch die Alternative einer Ruhemeldung - mehr dazu findest du weiter unten im Text.

2. Formular besorgen und ausfüllen
Lade dir das Formular von der Website deines Bezirksamts herunter. Alternativ: Hole es direkt beim Amt ab. Fülle alle Felder sorgfältig aus.

3. Unterlagen zusammenstellen
Bereite alle notwendigen Dokumente vor (siehe vorheriges Kapitel). Das spart Zeit beim Behördengang.

4. Abmeldung durchführen
In Hamburg hast du mehrere Möglichkeiten:

  • Online über das Hamburgische Gewerbeportal (empfohlen)
  • Per Post oder E-Mail ans zuständige Bezirksamt
  • Persönlich vor Ort im Bezirksamt
  • Bei der Handelskammer oder Handwerkskammer Hamburg

5. Bestätigung abwarten
Bei persönlicher Abmeldung erhältst du die Bestätigung sofort
Bei Online-Abmeldung oder postalischem Versand: Rechne mit einer Bearbeitungszeit von drei Tagen bis zu zwei Wochen.

Gebühren: Wie viel kostet eine Gewerbeabmeldung?

Gute Nachricht für Hamburger Unternehmer*innen: Die Gewerbeabmeldung ist in Hamburg kostenlos. Du musst also keine Gebühren einplanen, wenn du dein Gewerbe abmeldest.

Benötigst du allerdings mehr als eine Bescheinigung über die Gewerbeabmeldung, etwa für Behörden oder deine Unterlagen, kostet jedes zusätzliche Exemplar 10 EUR.

In anderen Städten und Gemeinden können die Kosten abweichen. Die meisten Gemeinden erheben keine oder nur geringe Gebühren. 

Übrigens: Freiberufler*innen, die ihre selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt abmelden, müssen dafür grundsätzlich keine Gebühren bezahlen.

Alternativen zur Gewerbeabmeldung: Ruhemeldung

Du bist dir nicht sicher, ob du dein Gewerbe wirklich endgültig aufgeben möchtest? Dann könnte eine Ruhemeldung die bessere Alternative für dich sein. Bei einer Ruhemeldung legst du dein Gewerbe zeitweise still, ohne es komplett abzumelden.

Der wichtigste Unterschied: Anders als bei der Gewerbeabmeldung ist eine Ruhemeldung nicht endgültig. Du kannst dein Gewerbe später wieder aktivieren – egal ob nach ein paar Monaten oder Jahren. Wichtig: Für die Ruhemeldung ist nicht das Gewerbeamt, sondern das Finanzamt zuständig.

Hier die wichtigsten Vorteile einer Ruhemeldung:

  • Gewerbesteuer entfällt während der Ruhephase
  • Weniger Verwaltungsaufwand: keine laufende Buchführung 
  • Keine regelmäßigen Steuererklärungen erforderlich
  • Jederzeit Wiederaufnahme möglich
  • Behördliche Genehmigungen bleiben bestehen

Das sind die Nachteile:

  • Krankenversicherungsbeiträge müssen weitergezahlt werden
  • Mögliche Geschäftschancen gehen verloren
  • Dein Kundenstamm könnte zur Konkurrenz abwandern
  • Eventuell Anlaufschwierigkeiten bei Wiederaufnahme

Während der Ruhephase solltest du neben dem Finanzamt die folgenden Stellen informieren:

  • Krankenversicherung
  • IHK oder Handwerkskammer
  • Berufsgenossenschaft

Tipp: Nutze die Ruhephase für eine gründliche Neuorientierung. Vielleicht findest du in dieser Zeit neue Geschäftsideen oder Wege, deinen Betrieb profitabler zu gestalten. Der  Schnell-Check Mein Business besser machen liefert dir in wenigen Minuten wertvolle Vorschläge, wie du dein bisheriges Unternehmen weiterentwickeln kannst. 

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Welche Folgen hat eine Gewerbeabmeldung?

Die Gewerbeabmeldung hat sowohl rechtliche als auch praktische Konsequenzen für dich. Hier erfährst du die wichtigsten Folgen:

Behördliche Folgen

  • Das Gewerbeamt informiert in der Regel IHK/HWK, Finanzamt und Berufsgenossenschaft
  • Alle behördlichen Genehmigungen und Konzessionen erlöschen
  • Du giltst nicht mehr als gewerblich tätig
  • Deine Gewerbesteuerpflicht endet

Steuerliche Auswirkungen

  • Du musst eine letzte Steuererklärung für das Jahr der Abmeldung erstellen
  • Beantrage die Herabsetzung deiner Einkommensteuervorauszahlung auf null
  • Die Buchführungspflicht endet (nach Abschluss der letzten Steuererklärung)

Sozialversicherung und Unterstützung

  • Dein Versicherungsstatus kann sich ändern
  • Falls du kein Einkommen hast, kannst du eventuell Bürgergeld beantragen (das geht allerdings auch schon vor der Gewerbeabmeldung, siehe unser Ratgeber Bürgergeld für Selbstständige. Gibt es das?)
  • Beziehst du bereits (aufstockendes) Bürgergeld, musst du das Jobcenter über die Gewerbeabmeldung informieren

Wenn du aus Hamburg bist, kannst du dich bei der Firmenhilfe Hamburg kostenlos beraten lassen, welche weiteren Schritte für dich sinnvoll sind. Dies ist besonders wichtig, wenn:

  • Du über eine mögliche Insolvenz nachdenkst
  • Du Unterstützung beim beruflichen Neustart brauchst
  • Du unsicher bist, wie es weitergehen soll

Wichtig: Die Gewerbeabmeldung schützt dich nicht vor der persönlichen Haftung. Sämtliche Schulden deines Unternehmens bleiben bestehen und müssen geregelt werden. Im Zweifelsfall solltest du dich rechtlich beraten lassen.

Bewahre die Bestätigung deiner Gewerbeabmeldung gut auf. Du wirst sie noch für verschiedene Behörden und möglicherweise auch für spätere Nachweise brauchen.

Was passiert, wenn ich mein Gewerbe nicht abmelde?

Eine versäumte Gewerbeabmeldung kann unangenehme Folgen haben. Wenn du deinen Betrieb einstellst, aber nicht offiziell abmeldest, drohen dir mehrere Konsequenzen:

Finanzielle Belastungen:

  • Das Gewerbeamt kann die Abmeldung von Amts wegen vornehmen und dir die Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen
  • Bei mehr als drei Monaten Verzögerung droht ein Bußgeld
  • Die IHK- oder Handwerkskammer-Mitgliedsbeiträge laufen weiter
  • Die Berufsgenossenschaft fordert weiterhin Beiträge

Probleme mit dem Finanzamt:

  • Du bleibst zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet
  • Ohne Steuererklärung drohen Säumniszuschläge
  • Das Finanzamt kann außerdem dein zu versteuerndes Einkommen schätzen – meist nicht zu deinen Gunsten

Tipp: Selbst, wenn du dein Gewerbe erst verspätet abmeldest, solltest du es unbedingt nachholen. Je länger du wartest, desto mehr Kosten können auf dich zukommen. In Hamburg unterstützt dich die Firmenhilfe kostenlos dabei, die notwendigen Schritte korrekt durchzuführen.

Nach der Gewerbeabmeldung: Das ist jetzt wichtig

Die Gewerbeabmeldung selbst ist zwar erledigt, aber es gibt noch einige wichtige Punkte zu beachten:

Behörden und Institutionen informieren:

  • Agentur für Arbeit (falls du Mitarbeiter*innen beschäftigt hast)
  • Krankenkasse (wegen möglicher Statusänderung)
  • Rentenversicherung
  • Jobcenter (bei Bürgergeld-Bezug oder Neuantrag)
  • Berufsgenossenschaft
  • Berufskammer

Steuern und Finanzen aufräumen:

  • Stelle einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung
  • Erstelle die letzte Umsatzsteuererklärung (innerhalb von 4 Wochen)
  • Fertige eine Abschlussbilanz an
  • Behalte dein Geschäftskonto bis zur Klärung aller Verbindlichkeiten

Verträge kündigen (besser schon vorher, da es Kündigungsfristen geben kann):

  • Mietverträge für Geschäftsräume
  • Versicherungen
  • Telefon und Internet
  • Software-Lizenzen
  • Leasingverträge
  • Website-Hosting

Denk auch daran, einen Nachsendeauftrag für deine Geschäftspost einzurichten. So verpasst du keine wichtigen Schreiben, die noch an deine alte Geschäftsadresse gesendet werden. Informiere außerdem alle Geschäftspartner*innen über die Beendigung deiner Tätigkeit.

Besonders wichtig ist die korrekte Aufbewahrung deiner Geschäftsunterlagen. Auch nach der Gewerbeabmeldung bist du gesetzlich verpflichtet, bestimmte Dokumente über Jahre hinweg aufzubewahren. Geschäftliche Unterlagen wie Buchungsbelege, Jahresabschlüsse oder Steuerbescheide musst du zehn Jahre lang aufheben. Für sonstige Geschäftsdokumente gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Bei rechtlichen Dokumenten wie Mahnbescheiden oder Prozessakten beträgt die Frist sogar 30 Jahre.

Tipp für Hamburg: Die Firmenhilfe Hamburg bietet dir kostenlose Unterstützung bei der Abwicklung deines Gewerbes. Vereinbare einen Beratungstermin unter 040-52 474 1818, wenn du Fragen hast oder Hilfe brauchst.

Was muss ich sonst noch beachten, wenn ich mein Unternehmen auflöse?

Einige wichtige Aspekte der Unternehmensauflösung werden oft übersehen. Hier sind weitere wichtige Punkte, die zu einem Schlussstrich dazugehören:

  • Handelsregister Falls dein Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, musst du die Löschung durch einen Notar oder eine Notarin beantragen. Die Gewerbeabmeldung allein reicht dafür nicht aus. Bei einer GmbH folgt dann in der Regel ein einjähriges Sperrjahr, in dem du das Vermögen der Gesellschaft abwickelst und die Abschlussbilanz erstellst.
  • Sonderkündigungsrechte prüfen Bei der Kündigung laufender Verträge lohnt es sich zu prüfen, ob die Betriebsaufgabe ein außerordentliches Kündigungsrecht mit sich bringt. Das kann dir möglicherweise lange Kündigungsfristen ersparen.
  • Nachträgliche Geschäftsvorfälle Auch nach der Gewerbeabmeldung können noch Einnahmen oder Ausgaben anfallen. Diese musst du in der Buchführung berücksichtigen. Kleinere Beträge kannst du als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" in deiner privaten Steuererklärung angeben.
  • Betriebsvermögen Die Überführung von Betriebsvermögen ins Privatvermögen muss sorgfältig dokumentiert werden. Hier können steuerliche Folgen entstehen, die du am besten einem/einer Steuerberater*in besprichst.

Gewerbe abmelden: An alles gedacht mit unserer Checkliste

Damit bei der Abmeldung deines Gewerbes alles reibungslos läuft und du keine wichtigen Schritte übersiehst, findest du hier eine kurze Checkliste, die dich sicher durch den Prozess führt:

□           Entscheidung überprüfen: Komplette Abmeldung oder Ruhemeldung?

□            Je nach Rechtsform ggf. Liquidation (GmbH, UG) oder Auflösung (GbR, eGbR) durchführen

□           Unterlagen zusammenstellen:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Auszug aus dem Handelsregister, dem Genossenschaftsregister oder dem Vereinsregister (falls dein Betrieb dort eingetragen ist)

□           Gewerbeabmeldung durchführen (in Hamburg: kostenlos) 

□           Weitere wichtige Stellen informieren:

  • Finanzamt (Einkommensteuervorauszahlungen anpassen)
  • Krankenkasse
  • Berufsgenossenschaft

□           Verträge kündigen und Sonderkündigungsrecht prüfen

□           Geschäftsunterlagen zur Aufbewahrung ordnen 

□           Nachsendeauftrag einrichten

Fazit

Die Gewerbeabmeldung markiert das Ende eines Kapitels – aber auch den Beginn eines neuen. Auch wenn der Schritt nicht leichtfällt: Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung kannst du einen sauberen Schnitt machen und gestärkt in die Zukunft blicken. Dabei hilft dir die Firmenhilfe Hamburg gerne mit kostenloser Beratung.

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FAQ zur Gewerbeabmeldung

Was muss ich tun, um ein Gewerbe abzumelden?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt. In Hamburg kannst du dein Gewerbe online, per Post oder persönlich bei den Bezirksämtern, bei der Handelskammer oder bei der Handwerkskammer abmelden. Du brauchst dafür das ausgefüllte Abmeldeformular, deinen Personalausweis und ggf. einen Auszug aus dem Register, in das dein Unternehmen ggf. eingetragen ist (z. B. Handelsregister). Die Abmeldung ist kostenlos.

Wie lange kann ich ein Gewerbe rückwirkend abmelden?

Du bist verpflichtet, dein Gewerbe unverzüglich abzumelden, sobald du es aufgibst. Auch bein einem Wechsel der Rechtsform oder beim Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich ist eine gleichzeitige Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Eine rückwirkende Abmeldung ist in Einzelfällen möglich, wenn du nachweisen kannst, dass du ab dem angegebenen Datum nicht mehr gewerblich tätig warst. 

Welche Folgen hat eine Gewerbeabmeldung?

Die Gewerbeabmeldung beendet deine Gewerbesteuerpflicht. Alle behördlichen Genehmigungen und Konzessionen, die dein Gewerbe betreffen, erlöschen. Du musst eine letzte Steuererklärung erstellen und die Einkommensteuervorauszahlungen anpassen. 

Wie löse ich meine Selbstständigkeit auf?

Gewerbetreibende melden ihr Gewerbe beim Gewerbeamt ab. Als Freiberufler*in genügt eine formlose Mitteilung ans Finanzamt. Informiere anschließend alle relevanten Stellen wie Krankenkasse und Berufsgenossenschaft. Kündige rechtzeitig alle laufenden Verträge, z. B. deinen Mietvertrag, und bewahre wichtige Unterlagen auf.

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