Krise

Knifflige Vertragslage
Wegen Corona „auf unbestimmt verschoben“

Inhaltsverzeichnis

22.04.2021

von Silke Evers

Laufende und geplante Jobs und Aufträge lapidar abgesagt, storniert, auf unbestimmt verschoben. Was können Selbstständige und Kleinunternehmer*innen in vertraglicher Hinsicht tun und mit ihren Kund*innen aushandeln, um den Schaden zu begrenzen? 

Gehen wir einmal davon aus, dass du bereits die verfügbaren Unterstützungsangebote wie etwa die Hamburger Soforthilfe oder den Elternzuschlag geprüft und auch genutzt hast. Welche Möglichkeiten hast du, mit stornierten Vertragsleistungen umzugehen oder auf Deutsch gesagt: Wie kannst du retten, was noch zu retten ist?

Es handelt sich hier um ein komplexes Thema, bei dem im Zweifelsfall immer ein Anwalt zurate gezogen werden sollte. Wir wollen an dieser Stelle hauptsächlich dazu raten, mit deinen Kund*innen ins Gespräch zu gehen. Denn zum einen ist die Vertragslage häufig nicht eindeutig, zum anderen arbeiten viele Selbstständige auf mündlicher oder einfacher Angebotsbasis mit ihren Kund*innen. Das bedeutet, dass auch hier eine klare Vertragsgrundlage fehlt, auf die man sich beziehen könnte.

Und selbst, wenn es klare Verträge gibt, bleibt zu prüfen, was nun in diesem Sonderfall der Pandemie zu tun ist. Schließlich will man es sich zum Beispiel nicht mit seinem größten Kunden verscherzen, indem man sich mit ihm vor Gericht trifft.

Optionen im direkten Gespräch ausloten

Ganz allgemein gesprochen lautet das Gebot der Stunde, Stornierungen und Absagen nicht klaglos hinzunehmen, sondern in allen Fällen das Gespräch mit den Kund*innen zu suchen. Das gilt natürlich auch für Aufträge, die erst später anstehen, denn je früher man spricht, desto höher sind die Chancen, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Vor dem Gespräch solltest du sorgfältig über deine Optionen nachdenken. Eine Möglichkeit kann es sein, einfach um Kulanz zu bitten – und zwar in Form der Bezahlung und der späteren Leistungserbringung, vielleicht auch über die Ausstellung von Gutscheinen.

Zweite Option: Welche kreativen Lösungen könnte es geben, die Leistung in abgeänderter Form zu erbringen, etwa digital? Das variiert natürlich je nach Geschäftsmodell, aber vielleicht kann das schon der erste Schritt zu einem neuen Produkt sein?

Eine weitere Option ist das Ausfallhonorar, falls es vertraglich nicht sowieso schon festgelegt ist. Hier könnte der Verweis auf das gesetzlich verankerte Prinzip des geteilten Risikos die Kulanz des Kunden fördern. Vielleicht schlägst du direkt einen konkreten Betrag vor – viele Kund*innen zeigen sich zurzeit durchaus solidarisch mit ihren Partner*innen und Dienstleister*innen.

Eines solltest du im Vorfeld der Gespräche natürlich beachten: In vielen Vertragsverhältnissen wird es so sein, dass auch dein Vertragspartner wirtschaftlich von Corona schwer getroffen ist. Insofern hast du natürlich vorrangig dort eine bessere Verhandlungsbasis, wo du einem wirtschaftlich deutlich weniger stark betroffenen Unternehmen gegenüberstehst. Bei Vertragsverhältnissen, bei denen beide Seiten wirtschaftlich stark angeschlagen sind, ist zu hoffen, dass auch dein Kunde daran interessiert ist, sich an den (virtuellen) Verhandlungstisch zu setzen, um eine gütliche Lösung zu verhandeln.

Ein praktischer Tipp: Dokumentiere alle Vertragsvereinbarungen und Absagen sowie die dir entgangenen Honorare in schriftlicher Form. Dies könnte zu einem späteren Zeitpunkt zur Beantragung von Entschädigungsleistungen o.Ä. nützlich werden.

Was sollte man beachten beim Thema Höhere Gewalt?

Viele sprechen im Moment von höherer Gewalt (oder auch „Force Majeure“) im Zusammenhang mit Corona. Besteht eine solche Klausel im Vertrag, geht sie allen Regelungen vor und führt in der Regel dazu, dass die Leistungspflichten der Parteien suspendiert werden und etwaige Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind.

Wichtig zu wissen ist hier allerdings, dass eine solche Klausel den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen oder allzu weit von der gesetzlichen Wertung „jeder trägt (s)ein Risiko“ abweichen darf. Wenn also etwa ein Messeveranstalter die Messe absagt und der Aussteller trotzdem seine vollen Ausstellergebühren bezahlen muss, kann die entsprechende Klausel unwirksam sein.

Vorbereitet in die Zukunft

Wie wir alle wissen, wird Corona nicht in Kürze einfach „vorbei“ sein. Es ist davon auszugehen, dass Leistungspartner*innen künftig eine „Force Majeure“-Klausel in ihre Verträge einbinden werden, um für den Fall eines zweiten Pandemie-Ausbruchs gewappnet zu sein. Als Dienstleister ist es dann wichtig, darauf vorbereitet zu sein und zum Beispiel zu versuchen, für diesen Fall ein Ausfallhonorar zu vereinbaren, damit das Risiko fair(er) verteilt ist.

Prüft Eure Verträge, AGBs und Versicherungen daraufhin, ob sie einer weiteren Pandemiewelle standhalten. Was ist Dir heute zur Stolperfalle geworden und was davon kannst Du in künftigen Vereinbarungen jetzt schon ändern, zum Beispiel über Ausfallhonorare? Welche Art von Versicherung kann Dich künftig vor Komplettausfällen schützen?

Wenn es wieder losgeht: Kund*innen positiv überraschen

Hat man nun alle rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten so gut, wie möglich ausgeschöpft, heißt es jetzt, den Neustart seiner Tätigkeit neu zu denken und mit positiver Energie aufzuladen. Wenn du also verschobene Leistungen irgendwann wieder erbringen kannst, nutze den Zeitpunkt dafür, positive Energie zu verbreiten und deutlich zu zeigen, dass du wieder da – und eigentlich unverzichtbar – bist. Das kann vielleicht ein besonderes Angebot, ein Plus an Digitalisierung, ein Stück Gratis-Know-How oder ein kreativer persönlicher Corona-Bericht sein – was auch immer zu eurer Dienstleistung oder eurem Produktangebot passt und den Kund*innen zeigt, warum sie sich für dich und nicht für einen Wettbewerber entschieden haben.

Weiterführende Informationen

Es bleibt abzuwarten, ob es für die Corona-Krise spezielle rechtliche und gesetzliche Anpassungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung geben wird. Im Netz findest du auf den Seiten von Rechtsanwälten oder Berufsverbänden heute schon viele nützliche Hinweise, beispielsweise zu Sondernotfallfonds für kreative Berufe wie Schauspieler*innen und Musiker*innen. Hier einige Beispiele:

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bhp