Das eigene Arbeitszimmer als Betriebsausgabe absetzen? Wir zeigen dir, was es zu beachten gibt! 


Schulden, Pfändung und Pfändungsschutzkonto:
So schützen Sie Ihr Geld

20.12.2021

Wer seine Schulden nicht bezahlen kann, dem droht früher oder später die Kontopfändung. Wie du dein Geld schützen kannst und welche Rechte du als Schuldner*in in Deutschland hast, erfährst du in diesem Beitrag.

Hat einer deiner Gläubiger*innen einen Titel gegen dich erwirkt, kann er seine Ansprüche durchsetzen, indem er dein Konto pfänden lässt. Theoretisch kann dann das Geld, das auf dem Konto liegt, komplett eingezogen und dein Konto gesperrt werden. Praktisch gibt es aber einen Ausweg:

Was tun, wenn eine Pfändung droht?

Sobald du weißt, dass eine Pfändung droht, solltest du dein Konto mit einem Pfändungsschutz belegen. Banken in Deutschland sind verpflichtet, jedes normale Girokonto auf Antrag des Kontoinhabers kostenlos in ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, zu überführen. Auf einem Pfändungsschutzkonto, und nur dort, ist Ihr Guthaben nach § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO) vor einer Pfändung gesetzlich geschützt.

Unmittelbare Folge des Kontopfändungsschutzes ist es, dass dein Konto nur noch bis zu einem gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag geleert werden darf. Dieser Freibetrag ist dir nicht mehr zu nehmen und muss immer auf dem Konto verbleiben – ganz egal, wie hoch deine Schulden sind.

Der Basispfändungsschutz, der dir mindestens zusteht, liegt bei 1402,28 Euro pro Monat (Stand: 2023). Er kann durch zusätzliche Freibeträge erhöht werden, wenn du etwa Unterhaltsverpflichtungen hast, Kindergeld oder Sozialleistungen beziehst. Dafür musst du deiner Bank eine Bescheinigung vorlegen, die unter anderem dein Arbeitgeber, die Familienkasse, ein Sozialleistungsträger oder auch eine der anerkannten Schuldnerberatungen nach Vorlage entsprechender Nachweise (Geburtsurkunden, Sozialleistungsbescheide, Gehaltsabrechnungen etc.) für dich ausstellt. Alternativ kannst du dich direkt an das Vollstreckungsgericht wenden, um deinen individuellen Grundfreibetrag zu erhöhen. Dafür reichst du einen Antrag beim zuständigen Gericht ein. In der Regel ist es das Amtsgericht an deinem Wohnort.

Du solltest dich unbedingt darum kümmern, dass dir wenigstens das Geld bleibt, das dir zusteht. Für jede weitere Person, für die du unterhaltspflichtig bist, erhöht sich der Basispfändungsschutz um einiges. Wenn dein Guthaben unter diesem Freibetrag liegt, gehen deine Gläubiger*innen leer aus – auch wenn sie bei der zuständigen Vollstreckungsstelle einen rechtskräftigen Titel gegen dich erwirkt haben. Das Geld, das du zum Monatsende nicht verbraucht hast, wird bei einem Pfändungsschutzkonto automatisch auf den Folgemonat übertragen (bis zur Höhe des Freibetrages). Näheres hierzu findest du auf den Seiten der Verbraucherzentrale.

Durch den Kontopfändungsschutz soll unbürokratisch und schnell sichergestellt werden, dass säumigen Schuldner*innen das Existenzminimum für sich und ihre Familie bleibt. Sobald du den Antrag auf Umwandlung deines Kontos gestellt hast, hat deine Bank dafür zu sorgen, dass du den unpfändbaren Teil deines Guthabens zur freien Verfügung hast.

Ein Pfändungsschutzkonto ist und bleibt ein Girokonto und kann von dir ganz normal für deinen Zahlungsverkehr genutzt werden. Aber nur dort ist dein Existenzminimum vor dem Zugriff deiner Gläubiger*innen geschützt. Bei einem normalen Konto folgt auf eine Pfändung in der Regel die Kontosperrung. Sämtliche Daueraufträge werden storniert und deine Karten eingezogen. Mit einem Pfändungsschutzkonto kannst du das verhindern.

Jede Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto besitzen und es darf sich dabei nicht um ein Gemeinschaftskonto handeln.

Solange es keinen Vollstreckungsbescheid gegen dich gibt und absehbar auch nicht geben wird, brauchst du den besonderen Pfändungsschutz für dein Konto nicht und solltest ihn auch nicht vorsorglich aktivieren. Wenn du unsicher bist, frage bei einer Schuldnerberatung, was du tun sollst.

Mein Konto wurde gepfändet. Was kann ich tun?

Wenn dein Konto bereits gepfändet wurde, solltest du unverzüglich handeln. Du kannst dein Konto auch im Nachhinein mit einem Pfändungsschutz belegen – deine Bank ist dazu verpflichtet, dein Girokonto jederzeit in ein besonderes Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Der Kontopfändungsschutz gilt zudem bis zu vier Wochen rückwirkend.

Spätestens jetzt solltest du aber auch Kontakt zu dem Gläubiger aufnehmen, der die Pfändung veranlasst hat, um wenn möglich eine Einigung mit ihm zu erzielen: Biete ihm etwa realistische (!) Ratenzahlungen an, damit die Kontopfändung zurückgenommen bzw. dein Konto wieder geöffnet wird. Einmal gepfändetes Geld ist nach Ablauf der Frist allerdings in der Regel weg.

Wenn du selbstständig bist und aus Hamburg kommst, kannst du dich zur Besprechung des Vorgehens auch an die FIRMENHILFE wenden, wenn du das nicht schon getan hast!

Was ist der Unterschied zwischen einer Kontopfändung und einer Lohnpfändung?

Gläubiger*innen haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Kontopfändung ist nur eine davon. Eine weitere ist die Lohnpfändung. Bei einer Lohnpfändung werden deine Schulden direkt von deinem Gehalt abgezogen, noch bevor es auf dein Konto überwiesen wird. Auch hierbei gelten nach § 850c ZPO gesetzliche Pfändungsfreigrenzen, die von den Unterhaltsverpflichtungen des Schuldners abhängen. Die genaue Höhe deines unpfändbaren Einkommens wird vom Arbeitgeber festgestellt. Du kannst diese der Pfändungstabelle entnehmen.

Nur wenn du mehr verdienst, als dir und deiner Familie per Gesetz zum Leben zusteht, ist dein Arbeitgeber verpflichtet, einen Anteil Ihres Lohnes abzuzweigen. Aber wie hoch ist dieser Anteil? Viele glauben, die gesamte Differenz zwischen dem Existenzminimum und dem darüber liegenden Nettoeinkommen werde gepfändet. Das ist falsch. Der pfändbare Anteil des Einkommens berechnet sich prozentual. Je mehr du verdienst, desto mehr darfst du behalten. Auf diese Weise will der Gesetzgeber Schuldner*innen einen Anreiz bieten, trotz Lohnpfändung vollen Einsatz zu zeigen. Würdest du weniger arbeiten und verdienen, weil dir ohnehin nur ein kleiner Teil des Lohnes bleibt, wäre deinen Gläubiger*innen am wenigsten geholfen.

Im Gegensatz zu dieser dynamischen Lohnpfändung ist der Grundfreibetrag bei der Kontopfändung statisch. Jeder Cent, der über den Freibetrag hinaus auf deinem Konto landet, kann von der Bank einbehalten werden.

Ein weiterer Unterschied zwischen einer Kontopfändung und einer Lohnpfändung liegt darin, dass bei einer Kontopfändung nicht nur dein Einkommen, sondern sämtliche Einzahlungen betroffen sein können, also auch etwaige Einnahmen aus Renten, Mieten, selbstständiger Arbeit, Erbschaften oder Schenkungen.

Dein Gläubiger hat grundsätzlich das Recht, gleichzeitig eine Lohn- und eine Kontopfändung durchzusetzen. Eine „echte“ (und somit unzulässige) Doppelpfändung liegt nur dann vor, wenn der Betrag wegen ein und derselben Forderung doppelt gepfändet wurde.

Die Bank hat mein Konto gekündigt, ich brauche es aber dringend für meinen Zahlungsverkehr. Was kann ich tun?

Ohne den besonderen Pfändungsschutz können Kontopfändungen dazu führen, dass die Bank dein Girokonto kündigt. Lange Zeit war es dann aufwendig bis unmöglich, bei einer anderen Bank ein neues Konto zu eröffnen. Heutzutage sind alle Banken, die Zahlungskonten für Verbraucher*innen anbieten, verpflichtet, dir auf Antrag ein sogenanntes Basiskonto einzurichten. Wenn in der Vergangenheit dein Girokonto durch die Bank gekündigt wurde oder du zum Beispiel aufgrund von Schufa-Einträgen keine Bank gefunden hast, die dir ein Konto gewähren wollen, hast du nun eine neue Chance. Das Recht auf ein Basiskonto gilt für alle Verbraucher*innen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, auch für Personen ohne festen Wohnsitz sowie Asylsuchende und Geduldete mit Aufenthaltsstatus.

Das Basiskonto erhältst du auf schriftlichen Antrag bei der Bank deiner Wahl. Hierzu musst du ein offizielles Antragsformular nutzen, das du bei der Bank erhalten oder online herunterladen kannst. Die Antwort der Bank muss spätestens 10 Tage nach Eingang deines Antrags schriftlich mit einem Angebot erfolgen. Sollte die Bank deinen Antrag ablehnen, müssen hierfür gewichtige Gründe vorliegen (siehe unten).

Das Basiskonto sollte folgende Funktionen umfassen: 

  • Ein- und Auszahlungen in bar 
  • Lastschriften
  • Überweisungen
  • Daueraufträge
  • Kartenzahlungen

Wenn die Bank grundsätzlich die Möglichkeit zum Online-Banking anbietet, muss dieses auch für das Basiskonto gelten. Der Bank ist es erlaubt, für ihre Leistungen angemessene Kontoführungsgebühren zu verlangen.

Wann kann die Bank einen Antrag auf ein Basiskonto ablehnen?

  • Wenn eine Verurteilung des Antragstellenden wegen einer Straftat zulasten der neuen Bank vorliegt.
  • Wenn der Antragstellende in der Vergangenheit gegen Geldwäscheregelungen verstoßen hat.
  • Wenn Sie bereits ein Girokonto bei einer anderen Bank haben und es beibehalten wollen.

Tipp: Willst du die Bank wechseln, musst du das alte Konto zunächst kündigen oder bei der neuen Bank den Service der Kontoumzugshilfe beantragen. Hierbei ist es kein Hindernis, wenn du bei der alten Bank noch Schulden (Dispo, Kredit) hast. Diese Schulden verbleiben dort. Die neue Bank muss dir trotzdem nach Kündigung des alten Girokontos ein Basiskonto gewähren.

In welchen Fällen kann die Bank ein Basiskonto kündigen?

  • Wenn innerhalb von 24 Monaten keine Nutzung (Zahlungsbewegung) erfolgt ist.
  • Sobald du ein weiteres Konto bei einer anderen Bank eröffnest.
  • Bei Ablehnung von Vertragsänderungen.
  • Bei Verzug mit Kontoführungsentgelten.

Falls erforderlich, kannst du mit der Eröffnung des Basiskontos direkt beantragen, dass dieses als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Mit einem Basiskonto hast du also zugleich einen Rechtsanspruch auf die besondere Schutzfunktion eines P-Kontos.

Wie gefällt dir diese Seite?

bhp