Das eigene Arbeitszimmer als Betriebsausgabe absetzen? Wir zeigen dir, was es zu beachten gibt! 


Arbeitszimmer und Homeoffice
So kannst du Steuern sparen

29.07.2024

Immer mehr Selbstständige arbeiten seit Corona von zu Hause. Sei es, um Kosten zu sparen oder sich in Bürogemeinschaften nicht anzustecken. Es gibt einige neue Urteile, aber die Finanzverwaltung bleibt bei ihren strengen Regelungen hinsichtlich eines häuslichen Arbeitszimmers. Das Absetzen des Arbeitszimmers als Betriebsausgabe bleibt also weiterhin kein einfaches Unterfangen.

Wofür darf ich ein häusliches Arbeitszimmer überhaupt nutzen?

Grundsätzlich kannst du in einem Arbeitszimmer gedankliche, schriftliche, verwaltungstechnische oder -organisatorische Arbeiten erledigen. Hierunter fallen nicht ausschließlich Büroarbeiten, auch geistige, künstlerische oder schriftstellerische Betätigung zählt.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ich die Kosten für mein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben geltend machen kann?

Hier gilt es zunächst einmal zu schauen, wie die Finanzämter ein häusliches Arbeitszimmer überhaupt definieren:

  • Das wichtigste Kriterium stellt die (fast) ausschließlich betriebliche Nutzung des angegebenen Zimmers dar.
  • Lediglich eine untergeordnete private Nutzung bis zu 10% ist erlaubt.
  • Sollte das Finanzamt bei einer Prüfung Zugang zu deiner Wohnung verlangen, um die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer zu prüfen, ist dies zu gewähren.
  • Durchgangszimmer oder auch Arbeitsecken in Wohn- bzw. Schlafzimmern werden grundsätzlich nicht anerkannt.
  • Beim Arbeitszimmer muss es sich um einen abgeschlossenen Raum handeln, der klar betrieblich eingerichtet ist (z.B. Schreibtisch, Regale, ggf. kleine Sitzecke für Kunden).
  • Bei sehr kleinen Wohnungen ist es schwieriger, eine fast ausschließlich betriebliche Nutzung des Arbeitszimmers gegenüber dem Finanzamt glaubhaft zu machen.

Kosten für Arbeitszimmer absetzen

Die Höhe der abziehbaren Kosten richtet sich danach, wo der Mittelpunkt deiner betrieblichen Tätigkeit stattfindet:

  • Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit: Seit 2023 muss dein Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bilden, um die vollen Kosten absetzen zu können. Wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen Tätigkeit ist, kannst du die Kosten (anteilige Kosten des Zimmers an der gesamten Wohnung) in voller Höhe von deinen betrieblichen Einnahmen abziehen. Im Schreiben des Bundesfinanzministeriums findest du weitere Details und Beispiele (ab Seite 5).
  • Teilweise außerhalb stattfindende Tätigkeit: Findet ein Teil deiner betrieblichen Tätigkeit außerhalb statt, z.B. in einem weiteren angemieteten Raum oder bei Kund*innen, kannst du deine Kosten nur bis zu einer Obergrenze von 1.250 EUR geltend machen.

Homeoffice-Pauschale

Solltest du dein Arbeitszimmer nicht absetzen können, gibt es die Möglichkeit, die Homeoffice-Pauschale zu nutzen:

  • Für bis zu 210 Tage im Homeoffice kannst du ohne Nachweise 6€/Tag absetzen. Das sind maximal 1.260€ pro Jahr.
  • Dies ist mehr als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230€, der bei der Lohnauszahlung automatisch berücksichtigt wird.
  • Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bürostuhl oder Monitor kannst du zusätzlich zur Pauschale absetzen.

Wie genau berechne ich die anteiligen Kosten für mein häusliches Arbeitszimmer?

Zunächst ermittelst du die gesamten jährlichen Kosten deiner Wohnung. Hierzu gehören vordergründig:

  • Miete
  • bei Immobilienbesitzern stattdessen die Gebäudeabschreibung und Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der Eigentumswohnung verwendet worden sind
  • Betriebskosten (Nebenkosten): Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Schornsteinfegergebühren, Gebäudeversicherungen etc.
  • Wasser, Strom, Gas, Öl
  • Reinigungskosten
  • Renovierungskosten
  • Aufwendungen für die Ausstattung des Zimmers, wie unter anderem Tapeten, Teppiche, Fenstervorhänge, Gardinen und Lampen

Nun ermittelst du den Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtfläche deiner Wohnung als Basis für die Ermittlung der anteiligen Kosten.

Beispiel:

  • Größe des Arbeitszimmers 10 qm, Gesamtgröße der Wohnung 100 qm, Anteil des Arbeitszimmers an der Wohnungsfläche = 10%
  • 10% der oben ermittelten jährlichen Kosten fallen also auf dein Arbeitszimmer ab
  • Bei jährlichen Kosten der Wohnung von z.B. 18.000 EUR entfallen also 10% auf dein Arbeitszimmer, dies sind 1.800 EUR
  • Wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt deiner betrieblichen Tätigkeit ist, kannst du diesen Betrag voll als Betriebskosten abziehen. Ist dies nicht der Fall, wird der abziehbare Betrag auf 1.250 EUR gedeckelt

Wie sieht es mit den Kosten für die Einrichtung des Arbeitszimmers aus?

Alle Einrichtungsgegenstände (Schreibtisch, Regale, Bürostuhl etc.) gelten als Arbeitsmittel und können voll als Betriebskosten abgezogen werden. 

Die gute Nachricht: Dies ist sogar dann der Fall, wenn du kein vom Finanzamt anerkanntes Arbeitszimmer hast! Wo du diese Einrichtungsgegenstände platzierst, ist dann egal. Wichtig ist nur, dass sie fast ausschließlich betrieblich genutzt werden.

Gibt es besondere Regelungen für ein Arbeitszimmer in einem Eigenheim?

Die Ermittlung der anteiligen Kosten ist hier analog vorzunehmen. Allerdings muss man beachten, dass das Arbeitszimmer in einer Immobilie als Betriebsvermögen gilt. Bei einem eventuellen Verkauf der Immobilie kann es also passieren, dass der Anteil des Arbeitszimmers als Erlös dem Unternehmen zugerechnet wird und somit steuerliche Auswirkungen hat. Daher solltest du in so einem Fall die Auswirkungen vorher mit einem Steuerberater besprechen!

Fazit

Das Absetzen eines Arbeitszimmers und die Nutzung der Homeoffice-Pauschale bieten Selbstständigen wertvolle Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu mindern. Trotz strenger Anforderungen und neuer Regelungen bleibt es wichtig, die Voraussetzungen genau zu kennen und sorgfältig zu dokumentieren. Ein abgeschlossener Raum, der den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet, ist entscheidend, um die vollen Kosten absetzen zu können. Alternativ bietet die Homeoffice-Pauschale eine einfache Möglichkeit, auch ohne anerkanntes Arbeitszimmer Steuern zu sparen. Mit diesen Tipps und Kenntnissen können Selbstständige ihre Steuererklärung optimal gestalten und von den aktuellen Regelungen profitieren.

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