Das eigene Arbeitszimmer als Betriebsausgabe absetzen? Wir zeigen dir, was es zu beachten gibt!
Immer mehr Selbstständige arbeiten seit Corona von zu Hause. Sei es, um Kosten zu sparen oder sich in Bürogemeinschaften nicht anzustecken. Es gibt einige neue Urteile, aber die Finanzverwaltung bleibt bei ihren strengen Regelungen hinsichtlich eines häuslichen Arbeitszimmers. Das Absetzen des Arbeitszimmers als Betriebsausgabe bleibt also weiterhin kein einfaches Unterfangen.
Grundsätzlich kannst du in einem Arbeitszimmer gedankliche, schriftliche, verwaltungstechnische oder -organisatorische Arbeiten erledigen. Hierunter fallen nicht ausschließlich Büroarbeiten, auch geistige, künstlerische oder schriftstellerische Betätigung zählt.
Hier gilt es zunächst einmal zu schauen, wie die Finanzämter ein häusliches Arbeitszimmer überhaupt definieren:
Die Höhe der abziehbaren Kosten richtet sich danach, wo der Mittelpunkt deiner betrieblichen Tätigkeit stattfindet:
Solltest du dein Arbeitszimmer nicht absetzen können, gibt es die Möglichkeit, die Homeoffice-Pauschale zu nutzen:
Zunächst ermittelst du die gesamten jährlichen Kosten deiner Wohnung. Hierzu gehören vordergründig:
Nun ermittelst du den Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtfläche deiner Wohnung als Basis für die Ermittlung der anteiligen Kosten.
Beispiel:
Alle Einrichtungsgegenstände (Schreibtisch, Regale, Bürostuhl etc.) gelten als Arbeitsmittel und können voll als Betriebskosten abgezogen werden.
Die gute Nachricht: Dies ist sogar dann der Fall, wenn du kein vom Finanzamt anerkanntes Arbeitszimmer hast! Wo du diese Einrichtungsgegenstände platzierst, ist dann egal. Wichtig ist nur, dass sie fast ausschließlich betrieblich genutzt werden.
Die Ermittlung der anteiligen Kosten ist hier analog vorzunehmen. Allerdings muss man beachten, dass das Arbeitszimmer in einer Immobilie als Betriebsvermögen gilt. Bei einem eventuellen Verkauf der Immobilie kann es also passieren, dass der Anteil des Arbeitszimmers als Erlös dem Unternehmen zugerechnet wird und somit steuerliche Auswirkungen hat. Daher solltest du in so einem Fall die Auswirkungen vorher mit einem Steuerberater besprechen!
Das Absetzen eines Arbeitszimmers und die Nutzung der Homeoffice-Pauschale bieten Selbstständigen wertvolle Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu mindern. Trotz strenger Anforderungen und neuer Regelungen bleibt es wichtig, die Voraussetzungen genau zu kennen und sorgfältig zu dokumentieren. Ein abgeschlossener Raum, der den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet, ist entscheidend, um die vollen Kosten absetzen zu können. Alternativ bietet die Homeoffice-Pauschale eine einfache Möglichkeit, auch ohne anerkanntes Arbeitszimmer Steuern zu sparen. Mit diesen Tipps und Kenntnissen können Selbstständige ihre Steuererklärung optimal gestalten und von den aktuellen Regelungen profitieren.