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Behördenwegweiser
Alle wichtigen Ämter in der Übersicht

23.05.2025

Als Selbstständige*r hast du immer wieder mit Behörden zu tun und stehst häufiger vor der Frage: Welche Behörde ist eigentlich für mein Anliegen zuständig? Ob Gründungszuschuss, Baugenehmigung oder Steuerfragen – der Austausch mit verschiedenen Ämtern gehört zur Selbstständigkeit einfach dazu.

Damit du dich nicht durch unzählige Webseiten klicken musst, gibt es jetzt den Behördenwegweiser für Selbstständige: ein praktisches Online-Tool, das dir zeigt, welche Behörde für dein konkretes Anliegen zuständig ist – übersichtlich, aktuell und direkt verlinkt.

Der Behördenwegweiser hilft dir, schnell zur richtigen Adresse zu finden – inklusive Öffnungszeiten und Kontaktdaten. So sparst du Zeit und Nerven und kannst dich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: dein Geschäft.

Woher weiß ich, welche Behörde zuständig ist?

Du hast eine konkrete Frage oder ein bestimmtes Anliegen – doch wohin damit? Es gibt zahllose Ämter, Kammern und Stellen, die für Selbstständige zuständig sein können. 

Gerade bei Gründungen, Betriebsverlagerungen oder finanziellen Engpässen ist oft nicht auf den ersten Blick klar, wer die richtigeAnsprechperson ist. Und selbst wenn du weißt, welche Behörde zuständig wäre, fehlt oft die konkrete Kontaktstelle – oder du findest dich in endlosen Menüstrukturen auf Behörden-Websites wieder.

Hier kommt der Behördenwegweiser ins Spiel: Das Widget auf dieser Seite zeigt dir mit wenigen Klicks genau, welche Behörde für dein Anliegen zuständig ist. Du bekommst nicht nur den Namen der Einrichtung, sondern auch Adresse, Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten angezeigt.

Unser Ziel: dir den Weg zur richtigen Stelle so einfach wie möglich zu machen – ohne langes Suchen, ohne Frust.

Wer macht was? Wichtige Anlaufstellen und ihre Funktionen

Von Arbeitsagentur bis zur Wirtschaftsförderung – wer ein Unternehmen führt oder gründet, hat es mit einer ganzen Reihe von Behörden und Institutionen zu tun. Jede Stelle hat ihren eigenen Aufgabenbereich – und oft auch eigene Regeln, Anträge und Fristen.

Damit du den Überblick behältst, findest du hier eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Anlaufstellen für Selbstständige. Du erfährst, wofür die jeweilige Behörde zuständig ist, in welchen Situationen du dort vorsprechen solltest – und worauf du achten solltest.

So kannst du dich gezielt informieren, dich besser vorbereiten und sicherer durch deinen Behördenkontakt navigieren.

1. Gewerbeaufsicht und Genehmigungen

Gewerbeaufsicht

Wofür ist diese Behörde zuständig?

Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Einhaltung von Vorschriften im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Sie sind auch beratend tätig, etwa beim Arbeitsschutz oder bei genehmigungspflichtigen Vorhaben.

Wann bist du hier richtig?

Wenn dein Betrieb besondere Anforderungen erfüllen muss – z. B. im Bezug auf Lärm, Chemikalien, Maschinen –, ist die Gewerbeaufsicht oft mit im Boot. Frühzeitige Beratung hilft, Auflagen einzuhalten und spätere Probleme zu vermeiden.

Typische Anliegen:

  • Auflagen für gefährdungsintensive Tätigkeiten
  • Beratung zu Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Beteiligung bei baulichen Vorhaben mit Umweltbezug

Gesundheitsämter

Wofür sind diese Behörden zuständig?

Gesundheitsämter sorgen für den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Sie überwachen Hygienestandards, führen Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz durch (auch bekannt als Gesundheitszeugnis) und stellen Gesundheitszeugnisse aus.

Wann bist du hier richtig?

Wenn du mit Lebensmitteln arbeitest – z. B. in einem Café, Foodtruck, Cateringservice oder Kosmetikstudio –, brauchst du eine Belehrung und ggf. ein Gesundheitszeugnis. Auch bei Hygienekontrollen oder Pandemieauflagen kann das Gesundheitsamt auf dich zukommen.

Typische Anliegen:

  • Infektionsschutz-Belehrung nach § 43 IfSG
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung („Gesundheitszeugnis“)
  • Hygienekontrollen im laufenden Betrieb
  • Beratung zu Auflagen für gastronomische Betriebe

Bauämter

Wofür sind diese Behörden zuständig?

Das Bauamt prüft und genehmigt Bauvorhaben, Umbauten und Nutzungsänderungen. Es überwacht die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften.

Wann bist du hier richtig?

Planst du einen Ladenumbau, den Umbau eines Büros oder die Eröffnung eines Kindergartens? Dann führt dein Weg fast immer über das Bauamt. Es berät zu baurechtlichen Vorgaben und fördert rechtssichere Planungen.

Typische Anliegen:

  • Bauanträge und Genehmigungen
  • Beratung zu baurechtlichen Anforderungen
  • Nutzungsänderungen von Gewerbeimmobilien

2. Steuern und Recht

Finanzamt

Wofür ist diese Behörde zuständig?

Das Finanzamt kümmert sich um Steueranmeldungen, Steuerbescheide, Vorauszahlungen und Rückerstattungen. Es verwaltet deine Steuernummer und prüft deine Steuererklärungen.

Was ist für Selbstständige relevant?

Bei der Gründung ist das Finanzamt eine deiner ersten Stationen. Du meldest deine Tätigkeit an, erhältst eine Steuernummer und legst deine steuerliche Basis fest. Danach ist das Finanzamt dein Hauptansprechpartner bei Fragen zu Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug.

Typische Anliegen:

  • Anmeldung der freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit
  • Steuervorauszahlungen und Erstattungen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen

Die Amtsgerichte

Wofür sind diese Behörden zuständig?

Das Amtsgericht verwaltet wichtige Register wie das Handelsregister, führt Mahn- und Insolvenzverfahren durch und ist bei rechtlichen Auseinandersetzungen auf erster Instanz zuständig. Für Unternehmen spielt es bei der rechtlichen Struktur eine zentrale Rolle.

Wann bist du hier richtig?

Wenn du ein Unternehmen in ein amtliches Register eintragen willst, brauchst du das Amtsgericht. Auch Mahnverfahren gegen zahlungsunwillige Kund\*innen oder die Abwicklung einer Insolvenz laufen hier.

Typische Anliegen:

  • Eintragung ins Handels- und Genossenschaftsregister
  • Eintragung ins Vereinsregister
  • Eintragung ins Partnerschaftsregister
  • Mahn- und Vollstreckungsverfahren
  • Beantragung eines Insolvenzverfahrens

3. Interessenvertretungen und Kammern

Handwerkskammer

Wofür ist diese Stelle zuständig?

Die Handwerkskammer organisiert die Interessenvertretung des Handwerks. Sie führt die Handwerksrolle, bietet Weiterbildungen an und ist gesetzlich zuständig für Ausbildung, Prüfungen und Fachberatung.

Wann bist du hier richtig?

Wer ein Handwerk betreibt – egal ob zulassungspflichtig oder nicht – wird Mitglied der Handwerkskammer. Für viele Berufe ist die Eintragung in die Handwerksrolle Pflicht. Die Kammer unterstützt dich auch mit Beratung und Fortbildungen.

Typische Anliegen:

  • Eintrag in die Handwerksrolle (bei zulassungspflichtigem Handwerk)
  • Pflichtmitgliedschaft für alle handwerklichen Betriebe
  • Meisterkurse, Weiterbildungen, Gründungsberatung
  • Prüfung von Betriebsgründungen

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Wofür ist diese Stelle zuständig?

Die IHK ist die zentrale Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft. Sie erfüllt hoheitliche Aufgaben wie die Ausstellung von Erlaubnissen und die Organisation von Prüfungen. Sie unterstützt auch mit Weiterbildung und Beratung.

Wann bist du hier richtig?

Als Gewerbetreibende*r wirst du automatisch Mitglied in der IHK. Viele gewerberechtliche Erlaubnisse – z. B. für Makler*innen, Bauträger oder Finanzberater*innen – bekommst du nur hier. Auch die fachkundige Stellungnahme für Fördermittel wie den Gründungszuschuss stellt die IHK aus.

Typische Anliegen:

  • Gewerbeerlaubnisse (z. B. für Makler*innen, Finanzdienstleister*innen)
  • Fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschuss
  • Pflichtmitgliedschaft für Gewerbetreibende
  • Weiterbildungen und Prüfungsvorbereitung

Kammern der freien Berufe (Standeskammern)

Wofür sind diese Stellen zuständig?

Standeskammern organisieren die berufliche Selbstverwaltung für bestimmte freie Berufe – z. B. Ärzt*innen, Architekt*innen, Steuerberater*innen oder Rechtsanwält*innen. Sie vergeben Zulassungen, überwachen Berufspflichten und bieten Fortbildungen.

Wann bist du hier richtig?

Wenn du dich in einem „verkammerten“ freien Beruf selbstständig machst, brauchst du die Zulassung deiner zuständigen Kammer. Diese ist Voraussetzung für die Berufsausübung und bringt auch Zugang zu berufsständischen Versorgungswerken mit sich.

Typische Anliegen:

  • Registrierung/Zulassung bei Berufskammer
  • Eintrag in öffentliches Kammerverzeichnis
  • Pflichtmitgliedschaft mit Versorgungswerk
  • Fachberatung und berufsbezogene Weiterbildungen

4. Gründungsberatung und Wirtschaftsförderung

Startercenter / Technologie- und Gründerzentren

Wofür sind diese Einrichtungen zuständig?

Startercenter, auch: Gründer oder Technologiezentren genannt, sind Anlaufstellen für Gründer*innen, Startups und junge Unternehmen. Sie bieten Informationen, Coaching, Veranstaltungen sowie teilweise Infrastruktur wie Büros oder Werkstätten an – oft öffentlich gefördert.

Wann bist du hier richtig?

Hier bekommst du konkrete Hilfe beim Start: von der Businessplan-Beratung über Fördermittel-Hinweise bis hin zu günstigen Arbeitsplätzen. In Hamburg ist z. B. der GründungsService der Handelskammer oder das Gründerzentrum Dockland aktiv.

Typische Anliegen:

  • Gründungsberatung und Orientierung
  • Seminare und Coaching-Angebote
  • Zugang zu Coworking, Labors oder Werkstätten
  • Vernetzung mit anderen Gründer*innen

Wirtschaftsförderungsgesellschaften

Wofür ist diese Einrichtung zuständig?

Wirtschaftsförderungsgesellschaften unterstützen Unternehmen bei ihrer Ansiedlung, Expansion oder Innovation. Sie fördern strukturelle Entwicklungen in einer Region und bringen Unternehmen, Verwaltung und Politik zusammen.

Wann bist du hier richtig?

Du willst mit deinem Unternehmen wachsen, neue Flächen finden oder Fördergelder beantragen? Dann kann dir die örtliche Wirtschaftsförderung Hamburg (z. B. Hamburg Invest) wertvolle Unterstützung bieten. Besonders bei innovativen oder arbeitsplatzschaffenden Projekten lohnt sich der Kontakt.

Typische Anliegen:

  • Standortberatung und Flächenvermittlung
  • Zugang zu städtischen Förderprogrammen
  • Innovationsförderung und Projektentwicklung
  • Kontakte zu Netzwerken, Clustern und Investoren

5. Behörden für persönliche und soziale Anliegen

Arbeitsagentur und Jobcenter

Wofür ist diese Behörde zuständig?

Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter unterstützen bei Arbeitslosigkeit, beruflicher Neuorientierung und Existenzgründung. Sie vergeben Fördermittel wie den Gründungszuschuss (ALG I) oder das Einstiegsgeld (Bürgergeld) und bieten Beratungen sowie Zugang zu Coachings. Zudem bietet die Arbeitsagentur einen umfassenden Service für Arbeitgeber*innen und ist zuständig für die Vergabe von Betriebsnummern, die du benötigst, um deine Mitarbeiter*innen bei der Sozialversicherung anzumelden. 

Wann bist du hier richtig?

Auch als Selbstständige*r kannst du staatliche Unterstützung erhalten – etwa wenn du freiwillig arbeitslosenversichert bist oder Grundsicherung brauchst. In der Gründungsphase kann die Zusammenarbeit mit Arbeitsagentur oder Jobcenter den Start erleichtern.

Die Arbeitsagentur ist für dich aber auch eine wichtige Anlaufstelle, wenn du als Arbeitgeber*in auftrittst.

Typische Anliegen:

  • Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Coachings
  • Finanzielle Hilfe bei gescheiterten Geschäftsmodellen
  • Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer (nur online)
  • Beratung bei Personalsuche oder Mitarbeiterqualifizierung

Meldeämter/Ämter für Einwohnerangelegenheiten

Wofür ist diese Behörde zuständig?

Das Meldeamt ist dein Ansprechpartner für die Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen und Meldebescheinigungen. Es erfasst An-, Um- und Abmeldungen im Melderegister und ist Teil des örtlichen Bezirksamts.

Wann bist du hier richtig?

Bei der Anmeldung deines Gewerbes oder bei Behördengängen musst du oft eine aktuelle Meldebescheinigung oder einen gültigen Personalausweis vorlegen. Auch wenn du Förderanträge stellst oder ein Bankkonto fürs Unternehmen eröffnest, wird deine Adresse häufig geprüft.

Typische Anliegen:

  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Adressänderungen nach Umzug
  • Personalausweis beantragen oder verlängern

Ausländerbehörde

Wofür ist diese Behörde zuständig?

Die Ausländerbehörde erteilt Aufenthaltstitel für Menschen ohne EU-Staatsangehörigkeit und regelt, ob und wie eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland möglich ist.

Wann bist du hier richtig?

Wenn du aus einem Nicht-EU-Staat kommst und dich in Deutschland selbstständig machen willst, brauchst du eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG. Dafür musst du u. a. einen Businessplan und Nachweise über deine Qualifikation einreichen (je nach Geschäftsidee).

Typische Anliegen:

  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit
  • Verlängerung bestehender Aufenthaltstitel
  • Nachweise für Förderprogramme und Anträge

Fazit: Mit dem Behördenwegweiser schneller ans Ziel

Behördengänge gehören zur Selbstständigkeit dazu – aber sie müssen nicht kompliziert sein. Der Behördenwegweiser der Firmenhilfe Hamburg hilft dir, genau die Behörde zu finden, die für dein Anliegen zuständig ist. Schnell, übersichtlich und mit den wichtigsten Informationen auf einen Blick. So verlierst du keine Zeit mit der Suche, sondern findest direkt den richtigen Kontakt. Probier’s aus – dein nächster Schritt ist nur einen Klick entfernt.

FAQ Behördenfinder

Woher weiß ich, welche Behörde zuständig ist?

Das ist nicht immer ganz klar und hängt von deinem Anliegen ab. Mit unserem Behördenwegweiser findest du in wenigen Schritten heraus, welche Behörde für dein Thema zuständig ist. Du bekommst die Adresse, Kontaktdaten und weitere Infos direkt angezeigt.

Welche Behörden gibt es für Selbstständige?

Je nach Vorhaben sind unterschiedliche Stellen zuständig: etwa das Finanzamt, die IHK, das Gewerbeamt, die Arbeitsagentur, das Bauamt oder die Wirtschaftsförderung. Eine vollständige Übersicht mit Erklärungen findest du weiter oben auf dieser Seite – inklusive typischer Anliegen und Zuständigkeiten.

Was ist ein Behördenwegweiser?

Die Kosten setzen sich aus der Gewerbeanmeldung (15-60 EUR pro Person), Notarkosten und Gerichtsgebühren für die Eintragung zusammen. Die genauen Kosten hängen u. a. von der Anzahl der Gesellschafter*innen ab.

Brauche ich einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag für eine eGbR?

Der Behördenwegweiser ist ein digitales Tool, das dir zeigt, welche Behörde für dein Anliegen zuständig ist – mit Standort, Öffnungszeiten und Kontaktinfos. Das spart dir Zeit bei der Recherche und hilft dir, gezielt die richtige Ansprechperson zu finden.

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